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MEDI Baden-Württemberg e. V. ruft zur Teilnahme an weiteren Protesten auf

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. fordert nach der großen Protestaktion in Stuttgart im vergangenen Monat niedergelassene Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten und ihre Praxisteams zu weiteren Pro-testen auf. Die Ignoranz der Politik gegenüber der ambulanten Versorgung aber auch den Kliniken sei inakzeptabel, mahnt der neue Vorsitzende von MEDI Baden-Württemberg e. V. und Kardiologe Dr. Norbert Smetak. Die Referentenentwürfe zur Krankenhausreform und dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz seien dafür symptomatisch.

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Darf ich meine schwangere MFA weiterhin beschäftigen?

Grundsätzlich ja, es gilt jedoch ein besonderer Schutz für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, um sie vor körperlicher Überforderung, Erschöpfung und psychischer Belastung zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV). Diese gelten für alle schwangeren Angestellten in der Praxis, nicht jedoch für Selbstständige, wie beispielsweise Praxisinhaberinnen.

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