MEDI kritisiert Forderung der Bundesärztekammer nach rein fachübergreifenden MVZ

MEDI Baden-Württemberg e. V. begrüßt das Positionspapier der Bundesärztekammer zum Regelungsbedarf für Medizinische Versorgungszentren. Oberstes Ziel müsse dabei die Sicherung der Versorgung vor allem im hausärztlichen und zunehmend auch im fachärztlichen Bereich sein – unter rein ärztlicher Leitung, möglichst auch in der Gesellschafterstruktur. Der fachübergreifende Ärzteverband übt aber auch Kritik an einigen Positionen der Bundesärztekammer, unter anderem bei der Forderung nach rein fachübergreifenden MVZ.

„Wir werden auch in Zukunft fachgruppengleiche MVZ benötigen – vor allem im Hausarztbereich muss das weiterhin möglich sein. Versorgungszentren sind in vielen Regionen die einzige Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte über Teilzeitangebote zu gewinnen. Bei der Besetzung der Fachgruppen haben wir aufgrund des ärztlichen Nachwuchsmangels keinen beliebigen Spielraum. Da benötigen wir weiterhin pragmatische Lösungen“, mahnt MEDI-Vizechef Dr. Norbert Smetak.

Auch die Forderung nach einem räumlichen Bezug sieht MEDI kritisch. Eine vorgeschriebene örtliche Nähe zu den MVZ-Gründerinnen und -Gründern sei nicht zielführend. „Wenn ein in ärztlicher Hand geführtes MVZ Konzepte für eine überregionale Versorgungskette entwickeln möchte, muss das erlaubt sein. Regionalität ist hier kein Qualitätskriterium“, fordert Smetak. Eine Ausdehnung innerhalb des eigenen Bundeslands mit den angrenzenden Randgebieten anderer Bundesländer sollte mindestens möglich sein.

MEDI betreibt selbst seit 2017 eigene freiberufliche Medizinische Versorgungszentren unter ärztlicher Führung in unterversorgten Regionen in Baden-Württemberg. Dabei steht die regionale Patientenversorgung an erster Stelle.

„Wir haben aber natürlich auch die Kolleginnen und Kollegen im Auge. Wir möchten, dass Angestellte später in die Gesellschafterebenen aufsteigen und damit in die selbstständige Eigenverantwortung. Als fachübergreifender Ärzteverband haben wir umfangreiche Erfahrungen gesammelt, wie Versorgungszentren aufgestellt sein müssen, damit sie eine optimale ambulante Versorgung leisten können. Unser Konzept funktioniert in Böblingen genauso erfolgreich wie in Aalen. Dabei ist unser Ziel, Angestellte in die Gesellschafterebene und damit in die Selbständigkeit zu überführen, bereits erfolgreich umgesetzt. Wenn man hier künstliche Grenzen zieht, gehen Synergien verloren“, erklärt Smetak.

Auch für MEDI muss die Freiberuflichkeit an erster Stelle stehen. Dennoch dürfe eine zu starke Position einer ärztlichen Leitung, wie es die Bundesärztekammer fordert, nicht ein funktionierendes Gesamtkonzept blockieren. Hier dürfe es keine unnötigen Einschränkungen geben – auch nicht bei der Bewerbung des Versorgungskonzepts.

Tanja Reiners

 

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

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