Serie Personalsuche, Teil 3: Sagen Sie viel Gutes über Ihre Praxis!

Bitten Sie Ihr Team um ein paar offene Worte über Ihre Praxis vor der Handykamera! Aber zuallererst geht es bei der Personalsuche selbstverständlich darum, die Stellenanzeige zu füllen. Wie gelingt es, sich aus der Menge der MFA-Gesuche herauszuheben? Im dritten und letzten Teil unserer Serie erhalten Sie weitere Tipps für Ihre erfolgreiche Personalsuche.

Mit Ihrer Suche nach einer MFA sind Sie nicht allein. Viele Arztpraxen, MVZ, Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Krankenversicherungen und Blutspendezentren suchen ebenfalls. Gefunden wird auch in den sozialen Netzwerken nicht jede Anzeige. „Um auf Facebook aufzufallen, muss die Anzeige gut bis herausragend sein“, weiß Marketing-Expertin Cornelia Gutmann. Die wichtigste Information gehört an den Anfang. Gut ist ein Knaller als Einstieg, zum Beispiel: „Sind Sie zufällig MFA? Dann haben wir Ihren Traumjob!“ oder „Wir sind Ihre Traumpraxis“. Oder auch: „Unser Chef ist Hausarzt – und Pizza-Profi“. Gut ist der Titel einer Stellenanzeige, wenn er die Neugier auf Ihre Praxis weckt und ein Lächeln ins Gesicht des Lesenden zaubert, der plötzlich eine neue Zukunftsperspektive erkennt.

Gute Argumente für einen Wechsel in Ihre Praxis

Was können Sie Bewerberinnen und Bewerbern bieten, was andere nicht haben? Ein kleines Brainstorming im Team hilft weiter: Was schätzen Ihre Angestellten eigentlich an Ihrer Praxis? Ein wichtiger Aspekt ist selbstverständlich das Gehalt. Formulierungen wie „Wir zahlen mehr“, „Top-Gehalt“ oder „Bei uns gibt es eine gute Bonusregelung“ machen neugierig. In das Bewerbungsformular gehört die Frage nach der Gehaltsvorstellung, am besten mit mehreren verschiedenen Gehaltsstufen zum Ankreuzen: von … bis … Euro.

Auch über die zusätzlichen Vergünstigungen in Ihrer Praxis dürfen Sie informieren: Gibt es Weihnachts- und Urlaubsgeld, Kita-Zuschüsse, einen Willkommens-Bonus, betriebliche Altersvorsorge, ein Dienstfahrrad oder Auto, Tankgutscheine, Tickets oder ähnliche Vorteile?

Work-Life-Balance ist mehr als ein Schlagwort, vor allem jüngere Generationen legen Wert darauf. Es kommt gut an, wenn Ihre MFA über pünktliche Feierabende sprechen oder darüber, dass das Team Verständnis für Krankheiten der Kinder hat. Kommunizieren Sie Ihre Regelungen für Überstunden und Urlaubstage – ein wichtiges Thema für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber! Haben Mütter eine Chance, in den Schulferien Urlaub zu bekommen? Dann sollten Sie das unbedingt erwähnen.

Einblicke in das Praxisleben bieten

Die Wertschätzung eines Arbeitgebers erkennt man auch daran, wie die MFA ihre Pausen gestalten können. Gibt es einen Pausenraum zum Wohlfühlen, eventuell sogar mit einer Liege für ein kurzes Power-Napping? Einen Kühlschrank, diebeste Kaffeemaschine der Welt und eine gut gefüllte Obstschale? In manchen Praxen gibt es neben gemütlichen Sitzplätzen sogar einen Fitnessbereich oder einen Kicker.

Ist der Zusammenhalt in Ihrem Team gut, funktioniert die Zusammenarbeit in der Praxis auf Augenhöhe? Gibt es eine strukturierte Einarbeitung? Auch darüber könnte man auf Facebook und Co. informieren. Bilder vom Betriebsausflug oder Pizzaessen können einen ersten Eindruck davon geben, ob das Team gerne mit der Führungsriege unterwegs war. Beim Social-Media-Marketing geht es nicht nur um die Vermittlung von Informationen und Wissen. Sehr viele Videos in den sozialen Medien drehen sich um das Essen und die Pause. Das hilft beim Kennenlernen des Teams! Ein Tanzvideo aus der Mittagspause bringt Klicks, eins vom Lunchpaket auch. Versprochen!

Ruth Auschra

Haben Sie schon Teil 2 unserer Serie zur Personalsuche gelesen?

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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