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Darf ich meine schwangere MFA weiterhin beschäftigen?

Grundsätzlich ja, es gilt jedoch ein besonderer Schutz für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, um sie vor körperlicher Überforderung, Erschöpfung und psychischer Belastung zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV). Diese gelten für alle schwangeren Angestellten in der Praxis, nicht jedoch für Selbstständige, wie beispielsweise Praxisinhaberinnen.

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Dr. Norbert Smetak ist neuer Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V.

Der Kardiologe und bisherige stellvertretende Vorsitzende von MEDI Baden-Württemberg e. V. Dr. Norbert Smetak wurde am vergangenen Mittwoch, 19. Juli 2023, mit 44 Stimmen (100 Prozent) von den 44 stimmberechtigten Delegierten im geheimen Wahlverfahren zum neuen Vorsitzenden des fachübergreifenden Ärzteverbands gewählt. Damit löst er ab sofort den Allgemeinmediziner und MEDI-Gründer Dr. Werner Baumgärtner ab, der den Verband als Vorsitzender 24 Jahre lang erfolgreich führte und sich bundesweit große Verdienste in der Standespolitik erworben hat. Baumgärtner stellte sich auf eigenen Wunsch nicht mehr zur Wahl auf.

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