Home 5 Praxen bedroht – Patienten in Not

Das verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet einen massiven Einschnitt in die ambulante Versorgung. Ab 2027 sollen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung rund 2,7 Milliarden Euro entzogen werden. Gleichzeitig ist die Abschaffung extrabudgetärer Vergütungen für zusätzliche Termine und offene Sprechstunden vorgesehen.

Hinweis: Die Video-Aufzeichnung der Online-Veranstaltung GKV-Spargesetz – was jetzt? finden Sie hier.

Darüber hinaus werden weitere Bereiche der ambulanten Versorgung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik unterworfen. So sieht das neue Gesetz unter anderem eine Mengenbudgetierung für die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) vor. Für die Facharztverträge soll für künftige Vergütungssteigerung klargestellt werden, dass der Grundsatz der Beitragssartstabilität gilt.

Seit Jahren leisten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch die Budgetierung einen erheblichen Sparbeitrag in Milliardenhöhe. Die Folge: Erbrachte Leistungen und damit Teile der Patientenversorgung werden nicht vollständig vergütet.

Bereits heute fehlen in Deutschland Tausende Hausarztpraxen. In vielen Regionen finden Fachärztinnen und Fachärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keine Nachfolgerinnen und Nachfolger für ihre Praxen. Diese Entwicklung ist für die Bürgerinnen und Bürger längst spürbar und führt zu wachsender Unsicherheit.

Angesichts des demografischen Wandels wird sich die Situation in den kommenden fünf Jahren weiter deutlich verschärfen. Dabei trägt die ambulante Versorgung rund 90 Prozent der medizinischen Gesamtversorgung bei und entlastet das Gesundheitssystem erheblich, indem sie kostenintensive Krankenhausaufenthalte vermeidet.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierung belastet die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten massiv und gefährdet sowohl die Existenz der Praxen als auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Unter dem Motto „Praxen bedroht – Patienten in Not“ stellen wir uns entschieden gegen das Spargesetz der Bundesregierung. Unser Ziel ist es, die ambulante Versorgung nachhaltig zu sichern. Nutzen Sie unsere Praxismaterialien und informieren Sie sich über unsere Aktionen und Kampagnen auf dieser Website.

 

Unsere zentralen Forderungen an die Politik:

 

  • Die mit dem neuen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz eingeführten Honorarkürzungen und Budgetierungen müssen durch die geplanten Reformen kompensiert werden. Niedergelassene müssen frühzeitig und verbindlich in Reformprozesse eingebunden werden, um gemeinsam tragfähige und kosteneffiziente Lösungen für das Gesundheitssystem zu entwickeln.

 

  • Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung sowie weitere versicherungsfremde Leistungen müssen künftig vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

 

  • Ärztliche Leistungen müssen entbudgetiert werden, um die Versorgung zu sichern, Anreize für den ärztlichen Nachwuchs zu schaffen und Wartezeiten für Patientinnen und Patienten zu reduzieren.

 

  • Die Ambulantisierung muss konsequent und zügig vorangetrieben werden, um unnötige Kostensteigerungen im stationären Bereich zu vermeiden.

 

  • Es braucht eine verlässliche, praxistaugliche Digitalisierung bei gleichzeitigem konsequentem Bürokratieabbau, damit mehr Zeit für die Versorgung der Patientinnen und Patienten bleibt.

 

MEDI Baden-Württemberg e. V.

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Unsere Kampagne „Praxen bedroht – Patienten in Not“ läuft in Kooperation mit unseren Partnern der Allianz Deutscher Ärzteverbände und weiteren Verbänden:

Wir möchten Sie auch auf andere Aktivitäten zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hinweisen:

 

  • Petition: STOP – Kahlschlag der ambulanten Versorgung stoppen – es ist 5 nach 12! Gesundheitsreform stoppen

Sie haben Fragen zur Praxiskampagne?

 

Ansprechpartnerin:

Jill Sayer

Tel.:  0711 806079-219
E-Mail: unternehmenskommunikation@medi-verbund.de