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Schuldenbremse: MEDI warnt vor weiteren Kürzungen in der ambulanten Versorgung

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. warnt hinsichtlich der aktuellen Diskussion um die Schuldenbremse und den Haushalt 2024 vor weiteren Kürzungen in der ambulanten Versorgung. „Eine qualitativ hochwertige und präventive ambulante Versorgung stärkt unser gesamtes ökonomisches System“, sagt der Vorsitzende von MEDI Baden-Württemberg e. V. und praktizierende Kardiologe Dr. Norbert Smetak.

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MEDIVERBUND AG: Vorstand Frank Hofmann geht in den Ruhestand

Nach über zehnjähriger erfolgreicher Tätigkeit als Vorstand der MEDIVERBUND AG geht der Jurist Frank Hofmann zum 31. Dezember 2023 in den Ruhestand. Dr. jur. Wolfgang Schnörer wird als alleiniger Vorstand die Geschäfte weiterführen. Unterstützt wird er dabei von Wolfgang Fechter, aktuell Abteilungsleiter Vertragswesen. Er wird ab 1. Januar 2024 als Unternehmensbereichsleiter direkt an den Vorstand berichten. Dr. jur. Oliver Stenz wird Schnörer als persönlicher Referent und Leiter der Abteilung Recht künftig unterstützen.

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Gastroenterologie: SpecialiCED – mit KI zur besseren Therapie

In Deutschland sind rund 470.000 Menschen von einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung (CED) betroffen – Tendenz steigend. Das bedeutet: Die ambulante Gastroenterologie ist mit einer zunehmenden Anzahl von CED-Patienten und Patientinnen, bei abnehmender Anzahl behandelnder Fachärztinnen und Fachärzte konfrontiert. Mit der neuen auf KI-basierten Software „SpecialiCED“ möchten niedergelassene Gastroenterologen zusammen mit der MEDIVERBUND AG die komplexe Behandlung von Betroffenen unterstützen.

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MEDI bietet ab sofort Online-Notfalldienst-Vermittlung an

Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ist nicht auszuschließen, dass die Tätigkeit von Poolärztinnen und -ärzten im Rahmen des Notfalldiensts sozialversicherungspflichtig ist. Deshalb werden jetzt laut KV BW sämtliche Poolarztvereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufgekündigt und diese aus BD-online herausgenommen. Um die Notfalldienstversorgung zu steuern, bietet MEDI eine digitale Vermittlungslösung für alle Niedergelassenen und Poolärztinnen und -ärzte an.

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BSG-Entscheidung für Sozialversicherungspflicht für Poolärzte: „Große Einschnitte für Patienten bei der medizinischen Versorgung“

Am vergangenen Dienstag hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass sogenannte Poolärztinnen und -ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst sozialversicherungspflichtig sind. Aufgrund dieses Urteils hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Tätigkeit der rund 3.000 Poolärztinnen und -ärzte mit sofortiger Wirkung beendet. Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert das Urteil des BSG scharf und fordert die Politik auf, schnell zu handeln. „Diese Entscheidung bedeutet sonst große Einschnitte für die Patientinnen und Patienten in der medizinischen Versorgung“, warnt der MEDI-Vorsitzende und praktizierende Kardiologe Dr. Norbert Smetak.

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BSG-Urteil: MEDI warnt vor Zusammenbruch des Notdienstes im Falle einer Sozialversicherungspflicht für Poolärzte

Am 24. Oktober 2023 fällt das Bundessozialgericht (BSG) das Urteil zur Sozialversicherungspflicht für die sogenannten Poolärztinnen und -ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Sollte sich das BSG für eine Sozialversicherungspflicht für die im Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) rund 3.000 tätigen Poolärztinnen und -ärzte aussprechen, kann laut KVBW das bestehende System des Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg nicht weitergeführt werden. „Die Einführung der Sozialversicherungspflicht könnte in Stuttgart und anderen Regionen zu einem Zusammenbruch des Notdienstes führen“, warnt der Vorsitzende des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI Baden-Württemberg e. V. Dr. Norbert Smetak.  

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MEDI kritisiert Analyse des Bundesrechnungshofs zur Entbudgetierung

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert eine aktuelle Analyse des Bundesrechnungshofs (BRH) zur Entbudgetierung, über die die Fachmedien in dieser Woche berichteten. Demnach sehe der BRH in seinem bisher nicht öffentlichen „Bericht über die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen in der ambulanten Versorgung“ an den Haushaltsausschuss des Bundestags „keine konkreten Anhaltspunkte“ dafür, dass mit der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen „insgesamt die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung von Versicherten maßgeblich verbessert würden“. Laut den ärztlichen Fachmedien spricht sich der BRH in seiner Analyse gegen eine Entbudgetierung aus.

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