„Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz sorgt für noch mehr Misstrauenskultur“

 

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert den Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vom 19. Dezember 2023, der am vergangenen Mittwoch bekannt wurde. Der Entwurf verspreche bis auf die Entbudgetierung bei den Hausärztinnen und Hausärzten keinerlei Verbesserung und würde die Versorgung der Bevölkerung in den kommenden Jahren nicht sicherstellen, mahnt der Vorsitzende des Ärzteverbands und praktizierende Kardiologe Dr. Norbert Smetak.

„Bis auf die Entbudgetierung bei der Hausärzteschaft verspricht dieser Entwurf leider keinerlei Verbesserung für die ambulante Versorgung. Stattdessen hält Herr Lauterbach mit seinen Gesundheitskiosken an Versorgungskonzepten fest, die völlig an der Realität vorbeigehen“, kritisiert MEDI-Chef Smetak. Es fehle im aktuellen Gesetzesentwurf an einem Konzept für eine sinnvolle Patientensteuerung. Sie sei zwingend nötig, um die hohen Kosten im Gesundheitssystem einzusparen und gezielter einzusetzen. Bürgerinnen und Bürger müssen laut MEDI ihrem Bedarf entsprechend professionell durch das System gelotst werden. Dabei dürfe die Gesundheitskarte nicht weiter als Flatrate für das Gesundheitssystem verstanden werden. „Medizinische Routineleistungen sind keine To-Go-Leistungen wie der Kaffee in einem Büdchen. Sie sind die Basis für eine ganzheitliche Versorgung und sichern die medizinische Qualität über die qualifizierten Hausarztpraxen“, so Smetak.

Weitere angekündigte Maßnahmen werden laut Ärzteverband zudem für mehr Bürokratie und noch mehr Misstrauenskultur sorgen – beispielsweise durch verstärkte Kontrollen im Kampf gegen Abrechnungsbetrug und einem damit einhergehenden Generalverdacht gegenüber der gesamten niedergelassenen Ärzteschaft. Die im Entwurf geplanten Maßnahmen werden laut MEDI die künftige Sicherstellung der ambulanten Versorgung in diesem Land nicht erzielen.

Deutliche Kritik übt der fachübergreifende Ärzteverband auch an einem künftigen Mitentscheidungsrecht der obersten Landesbehörden in den ärztlichen Zulassungsausschüssen. Das führe zu Behinderungen von Entscheidungen in einer Zeit, in der sich junge Medizinerinnen und Mediziner immer seltener für eine Niederlassung interessieren würden. „Wir müssen den Weg in die Niederlassung erleichtern und nicht erschweren“, mahnt der Kardiologe Smetak.

Tanja Reiners

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

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