Monat: September 2022

Jetzt mitmachen: Protestaktion am 5. Oktober 2022

Nach dem Schiedsspruch zum Honorar vergangene Woche soll der Orientierungswert für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im kommenden Jahr um zwei Prozent steigen. Für den MEDI Verbund Baden-Württemberg e. V. ist das ein inakzeptables Ergebnis. Steigende Personal- und Energiekosten, Inflation sowie Honorarverluste durch die geplante Abschaffung der Neupatientenregelung bringen die ambulante Versorgung in eine prekäre Lage.

mehr lesen

Fünf Jahre Diabetologievertrag der AOK Baden-Württemberg – Messlatte für die ambulante Versorgung

Der 2017 gestartete Selektivvertrag setzt nach wie vor neue Maßstäbe in der ambulanten Versorgung. So erhalten insulinpflichtige Diabetiker bei Bedarf ohne bürokratischen Aufwand intermittent-scanning Glukosemonitoring Systeme (iscCGM) oder real-time Glukosemonitoring Systeme (rtCGM) und eine bundesweit vorbildliche hochwertige Betreuung in qualifizierten diabetologischen Schwerpunktpraxen. Der Vertrag nach § 140a SGB V wurde sukzessive und bedarfsgerecht erweitert. Er deckt auch die intensivierte Betreuung von Patienten mit Insulinpumpen und von Patientinnen mit Gestationsdiabetes ab. Seit Mitte 2019 ergänzt das Modul Diabetisches Fußsyndrom den Facharztvertrag. Am Vertrag nehmen derzeit 121 Praxen teil – davon annähernd alle Schwerpunktpraxen in Baden-Württemberg. Von den Versorgungsvorteilen profitieren Versicherte, die am Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg teilnehmen. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit der Diabetologen Baden-Württemberg eG.

mehr lesen

Fünf Jahre Diabetologievertrag der AOK Baden-Württemberg – Messlatte für die ambulante Versorgung

Stuttgart, 19. September – Der 2017 gestartete Selektivvertrag setzt nach wie vor neue Maßstäbe in der ambulanten Versorgung. So erhalten insulinpflichtige Diabetiker bei Bedarf ohne bürokratischen Aufwand intermittent-scanning Glukosemonitoring Systeme (iscCGM) oder real-time Glukosemonitoring Systeme (rtCGM) und eine bundesweit vorbildliche hochwertige Betreuung in qualifizierten diabetologischen Schwerpunktpraxen. Der Vertrag nach § 140a SGB V wurde sukzessive und bedarfsgerecht erweitert. Er deckt auch die intensivierte Betreuung von Patienten mit Insulinpumpen und von Patientinnen mit Gestationsdiabetes ab. Seit Mitte 2019 ergänzt das Modul Diabetisches Fußsyndrom den Facharztvertrag. Am Vertrag nehmen derzeit 121 Praxen teil – davon annähernd alle Schwerpunktpraxen in Baden-Württemberg. Von den Versorgungsvorteilen profitieren Versicherte, die am Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg teilnehmen. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit der Diabetologen Baden-Württemberg eG.

mehr lesen

Honorarentscheid: Prekäre Lage für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Nach dem Schiedsspruch zum Honorar vergangene Woche soll der Orientierungswert für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im kommenden Jahr um zwei Prozent steigen. Für den MEDI Verbund Baden-Württemberg e. V. ist das ein inakzeptables Ergebnis. Steigende Personal- und Energiekosten, Inflation sowie Honorarverluste durch die geplante Abschaffung der Neupatientenregelung bringen die ambulante Versorgung in eine prekäre Lage.

mehr lesen

Honorarentscheid: Prekäre Lage für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Nach dem Schiedsspruch zum Honorar vergangene Woche soll der Orientierungswert für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im kommenden Jahr um zwei Prozent steigen. Für den MEDI Verbund Baden-Württemberg e. V. ist das ein inakzeptables Ergebnis. Steigende Personal- und Energiekosten, Inflation sowie Honorarverluste durch die geplante Abschaffung der Neupatientenregelung bringen die ambulante Versorgung in eine prekäre Lage.

mehr lesen