Fünf Jahre Diabetologievertrag der AOK Baden-Württemberg – Messlatte für die ambulante Versorgung

Der 2017 gestartete Selektivvertrag setzt nach wie vor neue Maßstäbe in der ambulanten Versorgung. So erhalten insulinpflichtige Diabetiker bei Bedarf ohne bürokratischen Aufwand intermittent-scanning Glukosemonitoring Systeme (iscCGM) oder real-time Glukosemonitoring Systeme (rtCGM) und eine bundesweit vorbildliche hochwertige Betreuung in qualifizierten diabetologischen Schwerpunktpraxen. Der Vertrag nach § 140a SGB V wurde sukzessive und bedarfsgerecht erweitert. Er deckt auch die intensivierte Betreuung von Patienten mit Insulinpumpen und von Patientinnen mit Gestationsdiabetes ab. Seit Mitte 2019 ergänzt das Modul Diabetisches Fußsyndrom den Facharztvertrag. Am Vertrag nehmen derzeit 121 Praxen teil – davon annähernd alle Schwerpunktpraxen in Baden-Württemberg. Von den Versorgungsvorteilen profitieren Versicherte, die am Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg teilnehmen. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit der Diabetologen Baden-Württemberg eG.

Teilnahmeberechtigt sind Ärzte für Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Endokrinologie bzw. Diabetologie, die besondere Qualitätskriterien erfüllen. Außerdem wurde eine eingeschränkte Vertragserweiterung für Hochschul- und Kinderspezialambulanzen vorgenommen. Dr. Richard Daikeler, 1. Vorsitzender der Diabetologen Baden-Württemberg eG, kommentiert: „Der Vertrag hat sich sehr bewährt und wird von allen teilnehmenden Praxen hochgeschätzt. Wie vor fünf Jahren versprochen, wird im AOK-Facharztvertrag erstmalig der vom EBM nicht erfasste Aufwand für eine optimierte, technisch unterstützte und hochwertige diabetologische Betreuung beschrieben und auch honoriert. Insbesondere die High-end-Technologie der interstitiellen Glukosemessung (iscCGM und rtCGM) und der Insulinpumpentherapie führen dazu, dass bei Patienten diabetische Komplikationen vermieden werden und viel Leid erspart bleibt. Und der Vertrag entlastet uns an vielen Stellen von dem quälend hohen bürokratischen Aufwand in der Regelversorgung wie etwa den Einzelanträgen mit sehr aufwändigen Gutachten.“ Die Regelversorgung zeichne sich zudem seit Jahren durch konsequentes Ignorieren wichtiger diabetologischer Leistungen aus, sodass auch zukünftig neue Leistungen kaum zu erwarten seien.

Patientinnen mit Gestationsdiabetes erhalten bei Bedarf bis zu 150 Minuten zusätzlich vergütete Beratungszeit. Davon können auch Patientinnen profitieren, die nicht am AOK-Facharztprogramm teilnehmen. Ermöglicht wird dies durch den Wegfall der grundsätzlichen Einschreibepflicht in das AOK-Haus- und Facharztprogramm für diesen speziellen Patientinnenkreis während der Schwangerschaft. „Diese Regelung belegt beispielhaft die Flexibilität und die regionalen Gestaltungsmöglichkeiten in den Selektivverträgen“, so Johannes Bauernfeind, der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, und ergänzt: „Mit den Haus- und Facharztverträgen zeigen wir gemeinsam mit unseren ärztlichen Partnerinnen seit 14 Jahren, dass auf diesem Weg eine qualitativ bessere und wirtschaftlichere ambulante Versorgung möglich ist. Die intensive und vorbildliche Versorgung in diesem Vertrag wird auch von Patienten sehr geschätzt. Aktuell nutzen pro Quartal rund 13.000 unserer Versicherten dieses spezifische Angebot.“

Technologische Weiterentwicklungen bei den FGM/rtCGM-Messgeräten wurden und werden kontinuierlich in den Diabetologievertrag integriert. Eine potenzielle Neuerung ist das Thema automatische Insulindosierung (AID) – von Hybrid über Advanced Hybrid bis hin zur Voll-AID – also einer vollständigen autonomen Insulinabgabe sowohl für die basale als auch die Bolus-Insulinzufuhr. Hier kommen aktuell zunehmend innovative Produkte bzw. Produktkombinationen auf den Markt, die bereits bei Patienten mit Typ-1-Diabetes ab dem 1. Lebensjahr relevante Therapieverbesserungen darstellen.

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland ergänzt: „Der Diabetologievertrag ist auch nach fünf Jahren nach wie vor der Maßstab für die ambulante fachärztliche Versorgung. Und er bietet den Praxen eine angemessene Vergütung für die notwendigen und zeitintensiven Schulungen und Beratungsgespräche. Im Durchschnitt aller Module werden die im Selektivvertrag erbrachten Leistungen zusätzlich zum EBM mit rund 70 Euro pro Patienten vergütet. Das schafft nicht zuletzt die Voraussetzungen zur Beschäftigung von ausreichend qualifiziertem Personal, um dem steigenden Bedarf an diabetologischen Betreuungsleistungen nachkommen zu können.“

  

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