Honorarentscheid: Prekäre Lage für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Nach dem Schiedsspruch zum Honorar vergangene Woche soll der Orientierungswert für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im kommenden Jahr um zwei Prozent steigen. Für den MEDI Verbund Baden-Württemberg e. V. ist das ein inakzeptables Ergebnis. Steigende Personal- und Energiekosten, Inflation sowie Honorarverluste durch die geplante Abschaffung der Neupatientenregelung bringen die ambulante Versorgung in eine prekäre Lage.

„Angesichts der steigenden Kosten bei Personal, der umfangreichen Hygienevorschriften und den erheblichen Aufwänden bei der Digitalisierung ist es eine Frechheit von der Kassenseite zu behaupten, es ginge den Praxen so gut wie nie. Nein, es ist sogar eine Lüge“, kommentiert MEDI-Vorstandsvorsitzender Dr. Werner Baumgärtner das Ergebnis der Honorarverhandlungen.

Die Personalkosten steigen weit höher als die angebotenen zwei Prozent Honorarsteigerung und machen in vielen Praxen bereits mehr als 50 Prozent aus – gerade auch im ländlichen Raum. Dabei ist die Suche nach medizinischem Personal maximal angespannt, sodass die Personalkosten auch weiterhin im zweistelligen Bereich steigen werden.

Auch die Inflation und die steigenden Energiekosten machen den Praxen zu schaffen. Fachärztinnen und Fachärzte mit besonders energieintensiven Geräten sind besonders stark betroffen. Hinzu kommt die geplante Abschaffung der Neupatientenregelung. „Mit Blick auf die Tarifabschlüsse anderer Branchen kommen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte besonders schlecht weg. Die Dachdecker stehen bei einer Lohnsteigerung von fünf Prozent, die aktuelle Forderung der IG-Metall liegt bei acht Prozent. Das ist eine Absage an die ambulante Versorgung“, ergänzt MEDI-Vizechef Dr. Norbert Smetak.

Einsparpotential sieht MEDI bei der Reduzierung der Mehrwertsteuer beispielsweise für Medikamente. „Dafür sollten sich die Kassen einsetzen anstatt die ambulante Versorgung kaputt zu sparen“, so Baumgärtner. Die von MEDI initiierten erfolgreichen Haus- und Facharztverträge sollten zudem mehr gefördert werden – die effiziente Steuerung im System spart Kosten und verbessert nachweislich die Versorgung. Auch die geplante kostenintensive Implementierung von rund 1.000 Gesundheitskiosken ist bei aller guter Absicht ohne Evaluation des flächendeckenden Nutzens „verschwendetes Geld“, so Smetak.

Tanja Reiners

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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