Archiv
AOK Baden-Württemberg
Vorreiter in der klimaresilienten ambulanten Versorgung: Die HZV der AOK Baden-Württemberg macht es vor
Seit dem Sommer 2023 gibt es im AOK Hausarztvertrag das bundesweit erste strukturierte Beratungsangebot zur klimaresilienten Versorgung. Seit Januar 2024 auch für das HZV-Pädiatrie-Modul. Voraussetzung ist der Nachweis einer qualifizierten Schulung zum Thema Klima und Gesundheit durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt sowie ein Mitglied des Praxisteams. Damit verbunden ist die Anforderung, insbesondere chronisch kranken und älteren Menschen eine vorausschauende Beratung und Versorgung zu ermöglichen. Bis dato haben rund 4.500 Ärztinnen und Ärzte einschließlich Mitarbeitern die Schulung absolviert.
Vorreiter in der klimaresilienten ambulanten Versorgung: Die HZV der AOK Baden-Württemberg macht es vor
Seit dem Sommer 2023 gibt es im AOK Hausarztvertrag das bundesweit erste strukturierte Beratungsangebot zur klimaresilienten Versorgung. Seit Januar 2024 auch für das HZV-Pädiatrie-Modul. Voraussetzung ist der Nachweis einer qualifizierten Schulung zum Thema Klima und Gesundheit durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt sowie ein Mitglied des Praxisteams. Damit verbunden ist die Anforderung, insbesondere chronisch kranken und älteren Menschen eine vorausschauende Beratung und Versorgung zu ermöglichen. Bis dato haben rund 4.500 Ärztinnen und Ärzte einschließlich Mitarbeitern die Schulung absolviert.
Haus- und Facharztverträge der AOK BW steigern auch 2023 die Teilnehmerzahlen und Arzthonorare auf hohem Niveau
Die AOK Baden-Württemberg verzeichnet Ende 2023 einen Anstieg der HZV-Versicherten auf 1,83 Millionen (plus 2,9 Prozent) und 872.000 Teilnehmer im gemeinsamen FacharztPro-gramm mit der Bosch BKK (plus 4,4 Prozent). Das Gesamthonorar liegt mit 758 Millionen Eu-ro um 4,6 Prozent über dem Vorjahr. Davon entfallen 565 Millionen Euro (plus 3,4 Prozent) auf den HZV-Vertrag und 193 Millionen Euro (plus 8,4 Prozent) auf die neun Facharztverträge. Insgesamt nehmen 8.779 Ärztinnen und Ärzte inklusive Angestellter an der Versorgung teil (plus 2,3 Prozent). Hiervon sind 5.523 Haus- und Kinderärzte und 3.256 Fachärzte und Psy-chotherapeuten. Die Vertragspartner AOK, Bosch BKK, Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg zeigen sich zufrieden mit der Entwicklung.
Haus- und Facharztverträge der AOK BW steigern auch 2023 die Teilnehmerzahlen und Arzthonorare auf hohem Niveau
Die AOK Baden-Württemberg verzeichnet Ende 2023 einen Anstieg der HZV-Versicherten auf 1,83 Millionen (plus 2,9 Prozent) und 872.000 Teilnehmer im gemeinsamen FacharztPro-gramm mit der Bosch BKK (plus 4,4 Prozent). Das Gesamthonorar liegt mit 758 Millionen Eu-ro um 4,6 Prozent über dem Vorjahr. Davon entfallen 565 Millionen Euro (plus 3,4 Prozent) auf den HZV-Vertrag und 193 Millionen Euro (plus 8,4 Prozent) auf die neun Facharztverträge. Insgesamt nehmen 8.779 Ärztinnen und Ärzte inklusive Angestellter an der Versorgung teil (plus 2,3 Prozent). Hiervon sind 5.523 Haus- und Kinderärzte und 3.256 Fachärzte und Psy-chotherapeuten. Die Vertragspartner AOK, Bosch BKK, Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg zeigen sich zufrieden mit der Entwicklung.
Hausarztvertrag der AOK Baden-Württemberg: Über 4.000 vermiedene Frakturen durch weniger sturzgefährdende Medikamente
Eine Ende Mai belegt, dass bei Teilnehmern an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ab einem Alter von 65 Jahren 4.160 sturzbedingte Frakturen weniger auftraten – unter anderem Oberschenkel- oder Beckenfrakturen. Verglichen wurden Versicherte, die Verordnungen sturzgefährdender Medikamente wie etwa Opioide erhielten. In der HZV-Gruppe waren das 24,8 Prozent der Teilnehmer (104.788), in der Vergleichsgruppe der Regelversorgung 25,5 Prozent (54.005). Die geringere Anzahl sturzbedingter Frakturen in der HZV-Gruppe ist laut der Autoren maßgeblich auf die geringere Anzahl an Verordnungen sturzgefährdender Medikamente zurückzuführen.
Infoschreiben vom 17.05.2021
Informationen zur Aufnahme der allergologischen Anamnese und Diagnostik in Anlage 12a zum 01.07.2021
Infoschreiben vom 30.03.2021
Informationen zu vertraglichen Neuerungen im AOK BW Kinder- und Jugendarztmodul
Infoschreiben vom 18.06.2018
Keine Abrechnung der P3 ohne DMP-Teilnahme
Aufwandsvergütung
Aufwandsvergütung in der HZV für Phenprocoumon (Marcumar und Generika) und Warfarin (Coumadin und Generika) -Therapie
Infoschreiben vom 11.10.2016
Neuerungen im HZV-Vertrag zum 1.10.2016, Komplexitäts-Zuschlag P4a
Infoschreiben vom 01.04.2016
Vertragsanpassungen
Infoschreiben vom 04.12.2014
Evaluation des HZV-Vertrages mit der AOK