Home 5 Hausarztverträge 5 AOK Baden-Württemberg

Gesamtziffernkranz

AOK Baden-Württemberg
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Teilnahmeerklärung Hausarzt

AOK Baden-Württemberg
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Hauptvertrag ohne Anlagen

AOK Baden-Württemberg
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Anlagen zum Vertrag

 

 

Anlage 01

Teilnahmeerklärung Hausarzt

Informationsblatt zur Anlage 1 Vertragsteilnahme des Hausarztes

Anlage 02

Qualifikations- und Qualitätsanforderungen

Anhang 1 – Abschnitt VI:Psychosomatische Grundversorgung

Anlage 03

Vertragssoftware und Hardware

Anlage 04
Anlage 05

Starterpaket HAUSARZT

 

Anlage 06

Prozessbeschreibung HAUSARZT

 

Anlage 07

Vertragsteilnahme des Patienten

Teinahmebedingungen Versicherter

Anhang 1 – Muster der Teilnahmeerklärung für Versicherte

Anhang 2 – HZV-Merkblatt für Versicherte

Informationsblatt zur Online-Einschreibung der Versicherten

Anlage 08

Öffentlichkeitsarbeit

Anlage 09
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16

Datenübermittlung

Erfüllungshilfe Datenschutz

 

Anlage 17

Unterstützung von Facharztverträgen (§ 73c-Verträge)

Unterstützung von Facharztverträgen (§ 73c-Verträge)

AOK-FacharztProgramm Kardiologie (§ 73c-Verträge)

Anhang 2.1 – Vorsorgungs- und Leistungsinhalte

Anhang 2.2 – Begleitschreiben HAUSARZT an Facharzt

Anhang 2.3 – Diagnosenliste

AOK-FacharztProgramm Gastroenterologie (§ 73c-Verträge)

Anhang 3.1 – Versorgungs- und Leistungsinhalte

Anhang 3.2 – Begleitschreiben HAUSARZT an Facharzt

Anhang 3.3 – Diagnosenliste

AOK-FacharztProgramm PNP – Modul Psychotherapie (§ 73c-Verträge)

Anhang 4.1 – Versorgungs- und Leistungsinhalte Modul Psychotherapie

Anhang 4.1 – Versorgungs- und Leistungsinhalte Modul Psychiatrie

Anlage 4.1 – Versorgungs- und Leistungsinhalte Modul Neurologie

Anhang 4.2 – Zusammenarbeit HAUSARZT – Facharzt

Anhang 4.3 – Diagnosenliste

AOK-FacharztProgramm Orthopädie (§ 73c-Verträge)

Anhang 5.1 – Versorgungs- und Leistungsinhalte

Anhang 5.2 – Schnittstellenkommunukation

Anhang 5.3 – Diagnoseliste

Anhang 5.3a Rheumatologie – Grunderkrankungen

Anhang 5.3b Rheumatologie – Multimorbidität und Polypharmazie

Anhang 5.3c Rheumatologie – Schwangerschaft

Anhang 5.4 – Sozialer Dienst

Anhang 5.5 – AOK-pro-Reha

Anhang 5.6 – Medikamentöse Therapie

Anhang 5.7 – Hilfsmittel

Anhang 5.8 Heilmittelversorgung

Anhang 5.9 medizinische Rehabitilation

Anhang 5.10 Kodierung Internistische Rheumatologie

Anhang 5.11 Medikamentöse Beratung

Anhang 5.12 Anamnesebogen

AOK-FacharztProgramm Urologie (§ 73c-Verträge)

Anhang 6.1 – Versorgungs- und Leistungsinhalte

Anhang 6.2 – Sozialer Dienst

Anhang 6.3 – Hilfsmittelversorgung

Anhang 6.4 – Heilmittelversorgung

Anhang 6.5 – Medizinische Rehabilitation

 

Anlage 19                Anhang 1 Beratungsbogen Einbindung Sozialer Dienst

                                 Anhang 2 Hindergrundinformation Erwachsene

                                 Anhang 3 Hindergrundinformation KuJ-Arzt

                                 Sozialer Dienst AOK BW

Ansprechpartner

Sophia Nürk
Telefon 0711 80 60 79 – 268

Evangelia Pechlivani
Telefon 0711 80 60 79 – 269

E-Mail:
vertraege@medi-verbund.de

Wichtige Mitteilungen zum HZV-Vertrag AOK-Baden-Württemberg

Vorreiter in der klimaresilienten ambulanten Versorgung: Die HZV der AOK Baden-Württemberg macht es vor

Seit dem Sommer 2023 gibt es im AOK Hausarztvertrag das bundesweit erste strukturierte Beratungsangebot zur klimaresilienten Versorgung. Seit Januar 2024 auch für das HZV-Pädiatrie-Modul. Voraussetzung ist der Nachweis einer qualifizierten Schulung zum Thema Klima und Gesundheit durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt sowie ein Mitglied des Praxisteams. Damit verbunden ist die Anforderung, insbesondere chronisch kranken und älteren Menschen eine vorausschauende Beratung und Versorgung zu ermöglichen. Bis dato haben rund 4.500 Ärztinnen und Ärzte einschließlich Mitarbeitern die Schulung absolviert.

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Vorreiter in der klimaresilienten ambulanten Versorgung: Die HZV der AOK Baden-Württemberg macht es vor

Seit dem Sommer 2023 gibt es im AOK Hausarztvertrag das bundesweit erste strukturierte Beratungsangebot zur klimaresilienten Versorgung. Seit Januar 2024 auch für das HZV-Pädiatrie-Modul. Voraussetzung ist der Nachweis einer qualifizierten Schulung zum Thema Klima und Gesundheit durch eine Hausärztin oder einen Hausarzt sowie ein Mitglied des Praxisteams. Damit verbunden ist die Anforderung, insbesondere chronisch kranken und älteren Menschen eine vorausschauende Beratung und Versorgung zu ermöglichen. Bis dato haben rund 4.500 Ärztinnen und Ärzte einschließlich Mitarbeitern die Schulung absolviert.

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Haus- und Facharztverträge der AOK BW steigern auch 2023 die Teilnehmerzahlen und Arzthonorare auf hohem Niveau

Die AOK Baden-Württemberg verzeichnet Ende 2023 einen Anstieg der HZV-Versicherten auf 1,83 Millionen (plus 2,9 Prozent) und 872.000 Teilnehmer im gemeinsamen FacharztPro-gramm mit der Bosch BKK (plus 4,4 Prozent). Das Gesamthonorar liegt mit 758 Millionen Eu-ro um 4,6 Prozent über dem Vorjahr. Davon entfallen 565 Millionen Euro (plus 3,4 Prozent) auf den HZV-Vertrag und 193 Millionen Euro (plus 8,4 Prozent) auf die neun Facharztverträge. Insgesamt nehmen 8.779 Ärztinnen und Ärzte inklusive Angestellter an der Versorgung teil (plus 2,3 Prozent). Hiervon sind 5.523 Haus- und Kinderärzte und 3.256 Fachärzte und Psy-chotherapeuten. Die Vertragspartner AOK, Bosch BKK, Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg zeigen sich zufrieden mit der Entwicklung.

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Vertragsmanagement Selektivverträge

Die Entwicklung der Selektivverträge im Überblick