Für viele Menschen sind Pflegeheime der letzte Lebensort. Ausgerechnet dort stößt der medizinische Handlungsspielraum oft an enge rechtliche Grenzen. Folge sind unnötige Krankenhauseinweisungen, unzureichende Symptomkontrolle und Unsicherheit bei Pflegekräften. Mit seinem „Pilotprojekt Palliativversorgung in Pflegeeinrichtungen“ (PiPiP) möchte Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte das ändern.
Der Palliativmediziner aus Fulda kennt als Kranken- und Altenpfleger, Arzt und Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung die Stärken und Schwächen der palliativen Versorgung. Sein Hauptkritikpunkt: Pflegeheime und Hospize dürften sinnvolle und unverzichtbare Medikamente für Palliativsituationen nicht als Stationsvorrat vorhalten. Selbst im Notfall könne man nicht eine einzige Tablette von einer Bewohnerin oder einem Bewohner an eine andere Person weitergeben. „Deswegen werden sie auch wegen Kleinigkeiten oft ins Krankenhaus eingeliefert, oder das Pflegeheim konsultiert die Hausärztin oder den Hausarzt – das ist unnötig und erzeugt viel Leid“, sagt Sitte. Der Palliativmediziner ist auch Vorstand des Ärztenetzes hessenmed, das zu MEDI GENO Deutschland gehört. Für ihn ist klar: „Palliativversorgung verlängert Leben und spart nachweislich viel Geld. Doch dafür braucht es auch gute Strukturen, die rechtssicher agieren können.“ Seit über 25 Jahren setzt Sitte sich daher dafür ein, Pflegekräfte zu schulen und Hausarztpraxen, Pflegeeinrichtungen sowie Palliativdienste zu vernetzen. Ziel ist es, geeignete Strukturen zu schaffen, damit Menschen an ihrem Lebensende keine notwendigen Medikamente vorenthalten, unnötiges Leiden und gleichzeitig teure und belastende Krankenhauseinweisungen vermieden werden.
60 Prozent weniger unnötige Krankenhauseinweisungen
Im Rahmen des Pilotprojekts PiPiP wurden beispielsweise in den Jahren 2018 bis 2020 mit der Förderung des Hessischen Sozialministeriums 20 Pflegeeinrichtungen geschult und begleitet. Der Abschlussbericht zeigt: Durch Information, klare Zuständigkeiten und telefonische Erreichbarkeit lassen
sich unnötige Krankenhauseinweisungen deutlich reduzieren – im Durchschnitt um mehr als 60 Prozent. Gleichzeitig stieg die Zufriedenheit von Pflegepersonal, Bewohnern und Angehörigen spürbar. Ein zentraler Befund betrifft die medikamentöse Versorgung. In Gesprächen und Diskussionsrunden wurde deutlich, dass Mitarbeitende im Pflegeheim vor allem unmittelbar verfügbare Notfallmedikamente, Verbandmaterialien und Hilfsmittel vermissen, um sicher handeln zu können. Vielerorts löst man dieses Problem zwar ganz pragmatisch: „Man nutzt die Medikamente von einem Bewohner auch für den anderen Bewohner“, berichtet Sitte. „Das ist bei Betäubungsmitteln umständlich möglich, zum Beispiel bei Metamizol, aber illegal. Da steht man mit einem Bein im Knast“, so der Mediziner.
Bundesweite Umfrage zur Palliativmedizin
Um die praktischen Bedarfe und Herausforderungen auch bundesweit zu erfassen, hat Sitte nun eine Online-Umfrage initiiert. Sie richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie andere Angehörige der Heilberufe, die Pflegeheime versorgen – häufig „zur Unzeit“ und unter hohem Entscheidungsdruck. Ziel ist es, den Bedarf für regional angepasste Notfalldepots in Pflegeeinrichtungen sichtbar zu machen, nicht nur für Betäubungsmittel, sondern auch für andere essenzielle Medikamente, Verbandstoffe, Sauerstoff oder einfache Diagnostik. Darüber hinaus wünscht sich Sitte bessere Verträge für Hausärztinnen und Hausärzte, die Pflegeeinrichtungen betreuen. Neben der medizinischen Versorgung müssten auch qualifizierte Beratungsangebote auskömmlich vergütet werden. Denn: „Wenn Menschen wissen, welche Hilfen es gibt, entsteht auch Nachfrage nach guter Sterbebegleitung“, sagt er. Selektivverträge könnten den Weg für bessere Palliativmedizin ebnen. Doch die Hürden hierfür sind hoch, weiß MEDI-Unternehmensbereichsleiter Wolfgang Fechter: „Es gibt immer wieder gute Versorgungsansätze, die sowohl kollektiv- als auch selektivvertraglich leider nur schwer durchsetzungsfähig sind. Sie werden dann trotz erheblicher Mehraufwände bei der Versorgung in bestehende und zum Teil budgetierte oder pauschalierte Vergütungsregeln gezwängt. Aber immerhin: Für die palliativmedizinische Betreuung und Koordination haben wir im AOK-HZV-Vertrag gesondert abrechenbare Leistungen und Vergütungen vereinbart.“ Hier könnte man gegebenenfalls mit PiPiP-Leistungen anknüpfen.
Antje Thiel



