Ab heute ist die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und ‑ärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend. Praxisabläufe dürfen laut MEDI GENO Deutschland e. V. durch die ePA nicht gestört werden. Der fachübergreifende Ärzteverband fordert die Politik auf, hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit weiter nachzubessern – in enger Abstimmung mit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.
Gesundheitssystem
ePA: MEDI GENO Deutschland hofft auf „nicht zu holprigen Start“
Ab heute ist die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und ‑ärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend. Praxisabläufe dürfen laut MEDI GENO Deutschland e. V. durch die ePA nicht gestört werden. Der fachübergreifende Ärzteverband fordert die Politik auf, hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit weiter nachzubessern – in enger Abstimmung mit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.
Finanzkommission Gesundheit: MEDI kritisiert Ausschluss der niedergelassenen Ärzteschaft
Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für die Finanzkommission Gesundheit ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter aus Universitäten und Kliniken berufen hat, um Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erarbeiten. MEDI warnt davor, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit ihrer wichtigen Praxiserfahrung auszuschließen.
10-Punkte-Plan der TK: Kasse erteilt den Niedergelassenen eine Absage
Pünktlich – wie jedes Jahr – kurz vor den Punktwertverhandlungen legen die Krankenkassen ihre „Sparpläne“ auf den Tisch. Diesmal ist es die Techniker Krankenkasse (TK) mit einem...
BSG urteilt über 490.000 Euro: Sieg der Bürokratie
Ein Internist wurde zu einer Rückzahlung von nahezu 490.000 Euro verpflichtet, da er Rezepte nicht eigenhändig unterzeichnet, sondern lediglich mit einem Namensstempel versehen hatte. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom vergangenen August und andere Urteile zeigen deutlich, wie Bürokratie über die Versorgung gestellt wird.
