ePA: MEDI GENO Deutschland hofft auf „nicht zu holprigen Start“

1. Oktober 2025

 

Ab heute ist die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und ärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend. Praxisabläufe dürfen laut MEDI GENO Deutschland e. V. durch die ePA nicht gestört werden. Der fachübergreifende Ärzteverband fordert die Politik auf, hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit weiter nachzubessern – in enger Abstimmung mit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.

„Wir unterstützen eine digitale Patientenakte und hoffen auf einen nicht zu holprigen Start. Wir können es uns in der aktuellen Versorgungssituation nicht leisten, auf die Funktionalität der ePA Rücksicht zu nehmen. Das ist jetzt eine echte Bewährungsprobe, wie gut die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland funktioniert“, mahnt Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V. und niedergelassener Kardiologe.

Der Ärzteverband fordert bei Nachbesserungen der elektronischen Patientenakte hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit vor allem die Erfahrungen und Empfehlungen der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft einzubeziehen. Seit über einem Jahr weist MEDI GENO Deutschland e. V. auf die Mängel der ePA hin. Der Chaos Computer Club (CCC) konnte im vergangenen Jahr Sicherheitslücken bestätigen. Zudem konnte unter anderem MEDI durch seine Kampagnen bewirken, dass die Testphase verlängert wurde.

„Die KBV hat mit ihrer aktuellen Umfrage gezeigt, dass rund 40 Prozent der Praxen mit der technischen Umsetzung der ePA noch unzufrieden sind. Wir werden das genau beobachten und weiter evaluieren“, betont Smetak. MEDI plant, eine detaillierte Umfrage zur ePA-Nutzung in zwei Monaten durchzuführen.

Dr. Christian Messer, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V und Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, hat weiterhin vor allem Bedenken, was die Datensicherheit und die ärztliche Schweigepflicht betrifft: „Als Psychotherapeut habe ich es täglich mit besonders sensiblen Patientendaten zu tun. Ich rate meinen Patientinnen und Patienten, der ePA zu widersprechen, weil ich nicht ausschließen kann, dass sensible Daten durch den breiteren Zugang, beispielsweise durch sämtliche Mitarbeitenden in Apotheken, nicht mehr geschützt sind. Damit sehe ich auch meine ärztliche Schweigepflicht bedroht.“

MEDI GENO Deutschland e. V. führt seit einem Jahr eine kritische Aufklärungskampagne durch – mit Informationsmaterialien für die Praxen und Widerspruchsformularen für Patientinnen und Patienten. Alle Informationen finden Sie hier: https://www.medi-verbund.de/epa/

Tanja Reiners

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