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Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet einen massiven Einschnitt in die ambulante Versorgung. Ab 2027 sollen der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung rund 2,7 Milliarden Euro entzogen werden. Gleichzeitig ist die Abschaffung extrabudgetärer Vergütungen für zusätzliche Termine und offene Sprechstunden vorgesehen.

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Darüber hinaus sollen Haus- und Facharztverträge geschwächt oder perspektivisch abgeschafft werden. Der Referentenentwurf sieht unter anderem eine Mengenbudgetierung für die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sowie einen faktischen Stillstand bei der Weiterentwicklung bestehender Selektivverträge vor.

Seit Jahren leisten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch die Budgetierung einen erheblichen Sparbeitrag in Milliardenhöhe. Die Folge: Erbrachte Leistungen und damit Teile der Patientenversorgung werden nicht vollständig vergütet.

Bereits heute fehlen in Deutschland Tausende Hausarztpraxen. In vielen Regionen finden Fachärztinnen und Fachärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten keine Nachfolgerinnen und Nachfolger für ihre Praxen. Diese Entwicklung ist für die Bürgerinnen und Bürger längst spürbar und führt zu wachsender Unsicherheit.

Angesichts des demografischen Wandels wird sich die Situation in den kommenden fünf Jahren weiter deutlich verschärfen. Dabei trägt die ambulante Versorgung rund 90 Prozent der medizinischen Gesamtversorgung bei und entlastet das Gesundheitssystem erheblich, indem sie kostenintensive Krankenhausaufenthalte vermeidet.

Der Gesetzentwurf zur GKV-Beitragssatzstabilisierung belastet die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten massiv und gefährdet sowohl die Existenz der Praxen als auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Unter dem Motto „Praxen bedroht – Patienten in Not“ stellen wir uns entschieden gegen die Sparpläne der Bundesregierung. Unser Ziel ist es, die ambulante Versorgung nachhaltig zu sichern.

 

Unsere zentralen Forderungen an die Politik:

 

  • Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz muss zurückgenommen werden. Niedergelassene müssen frühzeitig und verbindlich in Reformprozesse eingebunden werden, um gemeinsam tragfähige und kosteneffiziente Lösungen für das Gesundheitssystem zu entwickeln.

 

  • Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung sowie weitere versicherungsfremde Leistungen müssen vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

 

  • Ärztliche Leistungen müssen entbudgetiert werden, um die Versorgung zu sichern, Anreize für den ärztlichen Nachwuchs zu schaffen und Wartezeiten für Patientinnen und Patienten zu reduzieren.

 

  • Die Ambulantisierung muss konsequent und zügig vorangetrieben werden, um unnötige Kostensteigerungen im stationären Bereich zu vermeiden.

 

  • Es braucht eine verlässliche, praxistaugliche Digitalisierung bei gleichzeitigem konsequentem Bürokratieabbau, damit mehr Zeit für die Versorgung der Patientinnen und Patienten bleibt.

 

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Ansprechpartnerin:

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