Stuttgart, 30. März 2022 – Am 1. April 2020 startete im Fachgebiet Nephrologie der achte Facharztvertrag der AOK. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Verbund nephrologischer Praxen (VNP) in Baden-Württemberg. Mittlerweile nehmen 130 Nephrologinnen und Nephrologen inklusive angestellter Ärztinnen und Ärzte an der Versorgung teil. Profitieren können von dem Vollversorgungsvertrag alle Versicherten mit chronischen Nierenerkrankungen, die am AOK-FacharztProgramm teilnehmen. Die Zahl der bisher behandelten Patientinnen und Patienten beträgt rund 5.000 pro Quartal. Der rote Faden des Vertrages ist die Sicherstellung einer umfassenden evidenzbasierten und biopsychosozialen Beratung und Versorgung in allen Phasen der Krankheit. Entsprechend wird der Beratungs- und Betreuungsaufwand deutlich höher honoriert. Das ärztliche Honorar liegt dadurch konstant um circa 15-20 Prozent über dem KV-Niveau.
Monat: März 2022
Infoschreiben vom 29.03.2022
Informationen zur PSYCHOnlineTHERAPIE: zusätzliche Online-Coaching-Einheiten
Zwei Jahre Facharztvertrag Nephrologie: Trotz Pandemie sehr gute Resonanz bei Ärzten und Patienten
Am 1. April 2020 startete im Fachgebiet Nephrologie der achte Facharztvertrag der AOK. Vertragspartner auf Ärzteseite ist MEDI Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Verbund nephrologischer Praxen (VNP) in Baden-Württemberg. Mittlerweile nehmen 130 Nephrologinnen und Nephrologen inklusive angestellter Ärztinnen und Ärzte an der Versorgung teil.
Infoschreiben vom 29.03.2022
Einladung zur Vertragsschulung (online)
Infoschreiben vom 29.03.2022
Einladung zur Abrechnungsschulung (online)
Infoschreiben vom 25.03.2022
Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung gemäß § 73c SGB V
Infoschreiben vom 28.03.2022
Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung gemäß § 73c SGB V
Infoschreiben vom 28.03.2022
Betreff: Einladung zur Abrechnungsschulung via Webko
Infoschreiben vom 28.03.2022
Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung gemäß § 73c SGB V
Das Handy am Arbeitsplatz
In der Facebook-Gruppe „MFA im MEDI Verbund“ haben wir kürzlich eine Umfrage gestartet, Thema: Habt ihr euer Handy am Arbeitsplatz dabei? Die Ergebnisse belegen, dass das Smartphone auch in der Praxis genutzt wird.