Digital-Gesetz: „ePA muss sichtbaren Mehrwert für Patienten und Praxen haben“

8. Dezember 2023

Aktuell befinden sich zwei Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung im Gesundheitswesen im Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag: das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). MEDI fordert für das Digital-Gesetz einen klaren Mehrwert für Patientinnen, Patienten und Praxen. „Beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist es für uns essenziell, dass die Patientendaten in ärztlicher Hand bleiben“, mahnt der Vorsitzende des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI Baden-Württemberg und praktizierende Kardiologe Dr. Norbert Smetak.

Kern des Digital-Gesetzes ist laut Bundesministerium für Gesundheit die elektronische Patientenakte (ePA), die 2025 für alle gesetzlich Versicherten angeboten und eingerichtet werden soll. „Hier muss es einen sichtbaren Mehrwert für unsere Patientinnen und Patienten und die Praxen geben. Deshalb muss die ePA automatisiert und schnell befüllt werden“, fordert MEDI-Chef Smetak. Wichtig sei zudem Löschungen durch Patientinnen und Patienten kenntlich zu machen, um Fehlbehandlungen zu vermeiden. Dabei sei die Mitwirkungspflicht von Patientinnen und Patienten gefordert. „Außerdem muss gesetzlich geregelt werden, dass die Krankenkassen Patientinnen und Patienten insbesondere über die Nachteile von Datenlöschungen oder Verweigerungen aufzuklären haben“, ergänzt Smetak.

Der Ärzteverband MEDI fordert zudem bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die auch im Digital-Gesetz geregelt sind, weiterhin einen Nachweis der Evidenz. „Auch die Relation von Kosten und Nutzen muss für diese Anwendungen geprüft werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine ärztliche Beratung minimal vergütet wird, während eine digitale Gesundheitsanwendung oft mit mehreren hundert Euro im Quartal abgerechnet wird“, kritisiert der MEDI-Vorsitzende.

Beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist es für MEDI essenziell, dass die Patientendaten in ärztlicher Hand bleiben. „Eine Einmischung in die ärztliche Behandlung aufgrund von Abrechnungsdaten ist weder qualitativ sinnvoll, noch fördert es die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung. Krankenkassen sind Versicherer und keine Behandler“, mahnt Smetak. Für Forschungszwecke erhobene Daten müssen laut MEDI von einer unabhängigen Institution verwaltet werden, um mögliche staatliche Einflüsse zu verhindern.

Tanja Reiners

 

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