Monat: Oktober 2025

Apothekenreform: Ärzteverband MEDI fordert Dispensierrecht und Entlastung der Praxen – statt Kompetenzen zu verlagern

MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die politischen Pläne, Apotheken im Rahmen der geplanten Apothekenreform deutlich mehr Befugnisse zu übertragen. Aus Sicht von MEDI brauchen Arztpraxen vor allem Entlastung durch Bürokratieabbau, die Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung – statt einer Verschiebung medizinischer Kompetenzen. Zusätzlich fordert der Verband das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und die Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern.

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Apothekenreform: Ärzteverband MEDI fordert Dispensierrecht und Entlastung der Praxen – statt Kompetenzen zu verlagern

MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die politischen Pläne, Apotheken im Rahmen der geplanten Apothekenreform deutlich mehr Befugnisse zu übertragen. Aus Sicht von MEDI brauchen Arztpraxen vor allem Entlastung durch Bürokratieabbau, die Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung – statt einer Verschiebung medizinischer Kompetenzen. Zusätzlich fordert der Verband das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und die Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern.

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ePA: MEDI GENO Deutschland hofft auf „nicht zu holprigen Start“

Ab heute ist die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und ‑ärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend. Praxisabläufe dürfen laut MEDI GENO Deutschland e. V. durch die ePA nicht gestört werden. Der fachübergreifende Ärzteverband fordert die Politik auf, hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit weiter nachzubessern – in enger Abstimmung mit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.

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ePA: MEDI GENO Deutschland hofft auf „nicht zu holprigen Start“

Ab heute ist die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und ‑ärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend. Praxisabläufe dürfen laut MEDI GENO Deutschland e. V. durch die ePA nicht gestört werden. Der fachübergreifende Ärzteverband fordert die Politik auf, hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit weiter nachzubessern – in enger Abstimmung mit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.

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