Monat: September 2025

Vorhaltepauschale: Ärzteverband MEDI GENO Deutschland fordert Nachbesserungen

Zum 1. Januar 2026 wird auf Basis gesetzlicher Vorgaben die neu geregelte Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen eingeführt. Die Praxen erhalten künftig Gelder aus der Vorhaltepauschale nur noch dann, wenn sie bestimmte Leistungen anbieten, die zum Kernbestand der hausärztlichen Versorgung gehören. MEDI GENO Deutschland e. V. warnt vor einer erneuten bürokratischen Umverteilung und einer weiteren Arbeitsbelastung der Hausärztinnen und Hausärzte – ohne zusätzliche finanzielle Ausstattung.

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