Schriftliche BSG-Urteilsverkündung: MEDI fordert schnelle Anpassung der Gesetzeslage für Poolärzte

8. Februar 2024

 

Nach der schriftlichen Urteilsbegründung zum sogenannten Poolärzte-Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 2023 in dieser Woche fordert der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. die Politik auf, schnell zu handeln und die Gesetzeslage für Poolärztinnen und -ärzte anzupassen. Sonst drohe eine weitere spürbare Schwächung der ambulanten medizinischen Versorgung.

Zum Hintergrund: Am 24. Oktober 2023 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine Tätigkeit im (zahn-)ärztlichen Bereitschaftsdienst als sogenannter Poolarzt sozialversicherungspflichtig ist. Aufgrund dieses Urteils hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) die Tätigkeit der rund 3.000 Poolärztinnen und -ärzte mit sofortiger Wirkung beendet. Die Folge: reduzierte Notdienstzeiten und weniger Sprechzeiten in der Regelversorgung.

„In der aktuellen schriftlichen Urteilsbegründung wird zwar ausgeführt, dass keine allgemeinverbindliche, für alle denkbaren Formen des vertragsärztlichen Notdienstes gleichermaßen geltende Feststellung getroffen worden ist. Da immer der konkrete Einzelfall zu betrachten ist, bedeutet das aber im Umkehrschluss für uns, dass wir keine sogenannten Leitplanken festlegen können, die eine Sozialversicherungspflicht rechtssicher ausschließen“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der MEDIVERBUND AG und Volljurist Dr. Wolfgang Schnörer das Urteil.

Laut Ärzteverband MEDI bedeutet das für die Kassenärztlichen Vereinigungen, neue Beschäftigungsmodelle für Poolärztinnen und -ärzte zu entwickeln. Hinzu komme ein erheblicher Verwaltungsaufwand. „Da entstehen immense zusätzliche Kosten, die am Ende von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten getragen werden müssen, wenn es dafür keine zusätzlichen Budgets gibt. Das schwächt die ohnehin schon angespannte Lage der ambulanten Versorgung deutlich“, mahnt Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V.

Für viele der bisherigen Poolärztinnen und -ärzte würde sich die Tätigkeit zudem nicht mehr lohnen, sodass die Notdienste laut MEDI weiter eingeschränkt werden müssen. MEDI weist auf die Notärztinnen und -ärzte im Rettungsdienst hin, die durch gesetzliche Regelung ausdrücklich nicht sozialversicherungspflichtig seien. „Für uns muss es sehr schnell eine ähnliche Regelung geben. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen im ärztlichen Bereitschaftsdienst sind systemrelevant“, so Smetak. Der Ärzteverband fordert die Politik und explizit das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf, die Gesetzeslage für die Poolärztinnen und -ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst sachgerecht anzupassen. „Wenn die Politik nicht schnell handelt, hat das fatale Folgen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung“, betont Smetak.

Tanja Reiners

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

MVZ Ditzingen: Neue Wege in der ambulanten Versorgung

Das jüngst eröffnete MEDI-MVZ Ditzingen zeigt, wie die Zukunft der ambulanten Versorgung aussehen kann: Drei Praxen vereint, Nachwuchs gefördert, Bürokratie reduziert – und die smarte MEDI-eigene Soft...

Apothekenreform: Ärzteverband MEDI fordert Dispensierrecht und Entlastung der Praxen – statt Kompetenzen zu verlagern

MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die politischen Pläne, Apotheken im Rahmen der geplanten Apothekenreform deutlich mehr Befugnisse zu übertragen. Aus Sicht von MEDI brauchen Arztpraxen vor allem Entlastung durch Bürokratieabbau, die Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung – statt einer Verschiebung medizinischer Kompetenzen. Zusätzlich fordert der Verband das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und die Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern.

ePA: MEDI GENO Deutschland hofft auf „nicht zu holprigen Start“

Ab heute ist die Nutzung und Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Vertragsärztinnen und ‑ärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtend. Praxisabläufe dürfen laut MEDI GENO Deutschland e. V. durch die ePA nicht gestört werden. Der fachübergreifende Ärzteverband fordert die Politik auf, hinsichtlich Praktikabilität und Datensicherheit weiter nachzubessern – in enger Abstimmung mit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft.

Finanzkommission Gesundheit: MEDI kritisiert Ausschluss der niedergelassenen Ärzteschaft

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für die Finanzkommission Gesundheit ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter aus Universitäten und Kliniken berufen hat, um Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erarbeiten. MEDI warnt davor, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit ihrer wichtigen Praxiserfahrung auszuschließen.