Ein Internist wurde zu einer Rückzahlung von nahezu 490.000 Euro verpflichtet, da er Rezepte nicht eigenhändig unterzeichnet, sondern lediglich mit einem Namensstempel versehen hatte. Das Urteil des Bundessozialgerichts vom vergangenen August und andere Urteile zeigen deutlich, wie Bürokratie über die Versorgung gestellt wird.
