Terminmeldepflicht: MEDI lässt Notfallreform juristisch prüfen und erwägt Korbmodell

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. warnt eindringlich vor den fatalen Folgen des neuesten Änderungsantrags der Regierungskoalition zur Verschärfung der Terminmeldepflicht für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Der Verband wird die Pläne juristisch prüfen. Parallel wird MEDI die Bereitschaft für die Umsetzung eines Korbmodells in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft evaluieren.

In Kombination mit den Sparmaßnahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes droht den niedergelassenen Praxen laut dem Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. eine beispiellose wirtschaftliche Überlastung. Dieser geplante Änderungsantrag der Regierung zur Verschärfung der Terminmeldepflicht wird somit auf dem Rücken der Praxen und der Patientinnen und Patienten ausgetragen.

„Die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht degradiert uns zu Erfüllungsgehilfen einer staatlichen Callcenter-Medizin und ist ein massiver Einschnitt in unsere freie Berufsausübung sowie wirtschaftliche Existenz. Es gleicht einer politischen Geisterfahrt, mit der das bewährte und erfolgreiche Modell der ambulanten Versorgung systematisch zerstört wird. Wir werden das nicht tatenlos hinnehmen, sondern juristisch genau prüfen lassen und parallel die Bereitschaft für die Umsetzung eines Korbmodells in der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft evaluieren“, mahnt Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V. und niedergelassener Kardiologe in Kirchheim unter Teck.

Zum Hintergrund: Mit dem vorliegenden Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetz für eine Notfallreform sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bis spätestens März 2027 das Recht erhalten, den Praxen ein verbindliches, starres Kontingent an zu meldenden Terminen für die Terminservicestellen (TSS) und Notfallzentren vorzuschreiben. Gleichzeitig streicht die Politik mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die bisherige extrabudgetäre und damit verlässliche Vergütung genau dieser Leistungen.

Das Korbmodell bezeichnet den kollektiven Sammel- und Kündigungsprozess von Kassenzulassungen durch Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Diese übergeben die Kündigungen gesammelt in einem „Korb“ an die KV, um gegen unzumutbare politische oder finanzielle Bedingungen zu protestieren.

Dr. jur. Wolfgang Schnörer, Vorstand der MEDIVERBUND AG, ordnet die Pläne juristisch ein: „Die geplanten Neuregelungen zu den Terminmeldepflichten sind als ein übergriffiger und unverhältnismäßiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Organisationsautonomie der Praxen zu bewerten, der die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschreitet.“

Durch den erzwungenen Zugriff auf ein starres, staatlich verordnetes Kontingent – statt der bisherigen Meldung tatsächlich verfügbarer, freier Kapazitäten – entmündige das Gesetz die Ärztinnen und Ärzte bei ihrer medizinisch induzierten Terminsteuerung (Art. 12 Abs. 1 GG) und bürde der vertragsärztlichen Selbstverwaltung eine sachfremde Disziplinierungsaufgabe auf, die ohne hinreichend bestimmte gesetzliche Leitlinien an die Kassenärztlichen Vereinigungen delegiert würde (Art. 20 Abs. 3 GG).

„Die geplante Maßnahme ist eine gefährliche Fehlsteuerung. Statt die Praxen durch Entbudgetierung und Entbürokratisierung zu stärken, wird der Druck auf das ohnehin am Limit arbeitende ambulante System weiter erhöht. Wenn Praxen gezwungen werden, Kapazitäten für anonyme Leitstellen freizuhalten, blockiert dies gleichzeitig die zeitnahe Versorgung der eigenen, chronisch kranken Stammpatientinnen und -patienten vor Ort. Das betrifft übrigens auch die psychotherapeutische Versorgung“, warnt Dr. Christian Messer, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V. und niedergelassener Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Berlin.

Der Verband fordert die Politikerinnen und Politiker der Regierungskoalition auf, diesen Änderungsantrag abzulehnen und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz grundlegend nachzubessern. Eine verlässliche und schnelle Terminvermittlung kann nur über faire, voll finanzierte Anreize und eine vollständige Entbudgetierung aller ärztlichen Leistungen gelingen – nicht durch gesetzlichen Zwang.