Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die geplanten Änderungen der Koalitionsfraktionen bei der Hybrid-DRG-Vergütung für 2027. MEDI bezeichnet das Vorhaben als eine Absage an die geplante Ambulantisierung und als unverantwortliches Missmanagement – auf Kosten des gesamten Gesundheitswesens und der Patientensicherheit.
„Eigentlich sollte die Ambulantisierung ausgebaut werden, weil sie erheblich zu Kostensenkungen im Gesundheitswesen beitragen kann. Das ist wie verkehrte Welt. Denn jetzt passiert genau das Gegenteil: Fallpauschalen gibt es nur noch bei Klinikübernachtungen – rein ambulante Eingriffe werden schlechter bezahlt. Das wird zu einer künstlichen Ausweitung von stationären Aufenthalten führen – auch zulasten der Patientensicherheit. Das ist nicht nur ein einfacher Fehlanreiz, sondern ein unverantwortliches Missmanagement“, mahnt Dr. Bernhard Schuknecht, stellvertretender Vorsitzender von Baden-Württemberg e. V. und niedergelassener Orthopäde.
Anlass ist ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und SPD) zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, der heute auf der Tagesordnung des Bundestags-Gesundheitsausschusses steht. Die Regierungsfraktionen planen, die Vergütung von Hybrid-DRG-Leistungen ab 2027 an die Bedingung zu knüpfen, dass Patientinnen und Patienten nach dem jeweiligen Krankenhauseingriff mindestens eine Nacht in der Klinik verbringen. Bislang gilt bei Hybrid-DRG-Leistungen dieselbe Fallpauschale für ambulante und stationäre Eingriffe. Ab 2027 sollen Behandlungen ohne Übernachtung für alle nach der regionalen Euro-Gebührenordnung bezahlt werden.
„Die geplanten Änderungen sind eine weitere Absage an die ambulante Versorgung, die rund 90 Prozent der gesamten medizinischen Versorgung ausmacht. Sie werden zu weiteren teuren Krankenhausübernachtungen und somit zu höheren Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung führen. Wir sprechen hier von einem GKV-Beitragssatzdestabilisierungsgesetz“, warnt Schuknecht.
Besonders kritisch bewertet MEDI Baden-Württemberg e. V. die wirtschaftlichen Signale an die niedergelassenen Praxen und ambulanten OP-Zentren. Diese haben in den vergangenen Jahren massiv in Personal, modernste Medizintechnik und Räumlichkeiten investiert, um genau die geforderte Ambulantisierung voranzutreiben und die Kliniken zu entlasten. Wenn diesen Strukturen nun die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird, steht die Zukunft der flächendeckenden ambulanten operativen Versorgung auf dem Spiel.
„Die ambulante Versorgung wird mit dieser Änderung weiter massiv geschwächt, was zu noch mehr frühzeitigen Praxisaufgaben und fehlenden Neubesetzungen führen wird. Wir brauchen moderne, ambulante Versorgungskonzepte mit effizienter Patientensteuerung wie die erfolgreichen Haus- und Facharztverträge in Baden-Württemberg, die die Versorgungsqualität verbessern, die Praxen stärken und das Gesundheitssystem entlasten“, betont Schuknecht.
Gemeinsam mit dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschland e. V. (SpiFa) fordert MEDI Baden Württemberg e. V. die politischen Entscheidungsträger auf, die geplante Sonderregelung für das Jahr 2027 umgehend zu streichen und die einheitliche Vergütung zu erhalten.
