Infoschreiben vom 18.09.2026

Betreff: Vertragsanpassungen 

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sich die Vertragspartner über die folgenden Vertragsanpassungen geeinigt haben.

  1. Anpassung Abrechnungsregeln der GOP E45 rückwirkend:

Die Abrechnungsregeln zur GOP E45 werden redaktionell gem. den Anforderungen des EBM rückwirkend geändert. Es wurden folgende Regelungen angepasst:

  • Nachweis einer Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz oder die KV-Genehmigung Telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators oder eine KV-Genehmigung eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie gegenüber MEDI erforderlich
  • E45 ist nur additiv zu E2b oder E2c (im Rahmen einer telemedizinischen Funktionsanalyse) oder E41 abrechenbar…