Ein Jahr ePA: MEDI zieht kritische Bilanz und warnt vor Reform des Nachrichtendienstrechts

Ein Jahr nach dem verpflichtenden Start der elektronischen Patientenakte (ePA) am 1. Oktober 2025 zieht der fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. eine kritische Bilanz. Der Verband fordert dringende Nachbesserungen bei Technik, Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht. Zugleich warnt MEDI vor einer zusätzlichen Gefährdung des Arzt-Patienten-Verhältnisses durch die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts.

Die elektronische Patientenakte (ePA) steht kurz vor ihrem ersten Jahrestag im verpflichtenden Regelbetrieb. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie vertragsärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die ePA nutzen und gesetzlich vorgesehene Informationen einstellen.

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI GENO Deutschland e. V. zieht nach einem Jahr eine ernüchternde Bilanz. Aus Sicht des Verbands hat die ePA ihr Versprechen, die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung einfacher, sicherer und effizienter zu machen, bislang nicht eingelöst. Die Erfahrungen aus den Praxen zeigen technische Probleme, zusätzlichen Arbeitsaufwand und weiterhin offene Fragen beim Datenschutz sowie bei der ärztlichen Schweigepflicht.

Zudem bleibt die Akzeptanz der ePA auch in der Bevölkerung sehr verhalten. Eine Civey-Umfrage im Auftrag von Pharma Deutschland vom vergangenen April zeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung die digitale Akte bislang nicht aktiv nutzt. Nur 23,6 Prozent der Versicherten greifen auf ihre elektronische Patientenakte zu.

„Die elektronische Patientenakte ist nach einem Jahr längst nicht dort, wo sie eigentlich sein müsste. Sie sollte die Versorgung verbessern und den Praxen Arbeit abnehmen. Stattdessen kostet sie im Alltag viel Zeit, verursacht zusätzliche Arbeit und lässt vor allem zentrale Fragen zur Datensicherheit und zur ärztlichen Schweigepflicht offen. Digitalisierung kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie für Patientinnen und Patienten sowie für die behandelnden Ärzte- und Psychotherapeutenschaft einen konkreten Nutzen bringt. Dieses Ziel hat die ePA bislang weit verfehlt“, resümiert Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V. und niedergelassener Kardiologe in Kirchheim unter Teck.

Besonders kritisch bewertet MEDI weiterhin die Frage, wie die ärztliche Schweigepflicht in einer zunehmend vernetzten Gesundheitsversorgung gewährleistet werden soll. MEDI fordert eine lückenlose Klärung, wie mit sensiblen Gesundheitsdaten umgegangen wird, wenn unterschiedliche Akteure wie beispielsweise Apotheken oder künftig sogar die Krankenkassen Zugriff auf Informationen erhalten können.

„Für uns ist die Schweigepflicht keine rein technische Einstellung, sondern die fundamentale Grundlage des Vertrauens zwischen Patientinnen und Patienten und Behandelnde. Wenn immer mehr Akteure auf hochsensible Gesundheitsdaten zugreifen können, muss eindeutig geregelt sein, wer welche Informationen sehen darf und wer im Falle eines Missbrauchs die Verantwortung dafür trägt“, betont Dr. Christian Messer, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V. und niedergelassener Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Berlin.

MEDI warnt zudem, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts die Vertraulichkeit medizinischer Informationen massiv schwächen könnte. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Ärztinnen und Ärzte – anders als bestimmte andere Berufsgeheimnisträger wie etwa Rechtsanwälte oder Geistliche – nicht in gleicher Weise absolut vor Überwachungsmaßnahmen geschützt werden.

Die Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert den Entwurf nachdrücklich und fordert, die Ärzteschaft zwingend in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. MEDI unterstützt die Forderung der BÄK ausdrücklich. „Es darf nicht dazu kommen, dass Patientinnen und Patienten befürchten müssen, vertrauliche Gespräche in einer Arztpraxis könnten Gegenstand nachrichtendienstlicher Überwachungsmaßnahmen werden. Das Arztgeheimnis darf weder dem technischen Fortschritt noch staatlichen Überwachungsinteressen geopfert werden. Es ist unser höchstes Gut“, mahnt Dr. Michael Eckstein, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V. und Hausarzt.

MEDI GENO Deutschland e. V. führt seit rund zwei Jahren eine kritische Aufklärungskampagne durch – mit Informationsmaterialien für die Praxen und Widerspruchsformularen für Patientinnen und Patienten. Alle Informationen finden Sie hier: https://www.medi-verbund.de/epa/

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