Die Digitalisierung macht auch vor der Arztpraxis nicht halt. KI-gestützte Chatbots versprechen Entlastung am Empfang und ermöglichen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme für Patientinnen und Patienten. Gerade im haus- und fachärztlichen Bereich kann dies organisatorisch hilfreich sein. Gleichzeitig bewegen sich Praxen in einem hochsensiblen Rechtsrahmen.
Wer KI-Systeme einsetzt, bleibt datenschutzrechtlich und berufsrechtlich voll verantwortlich. Vor der Einführung eines Chatbots sollte daher klar definiert werden, welchen Zwecken er dient – beispielsweise Terminvereinbarungen, Rezeptanfragen oder organisatorischen Hinweisen. Der Dialog mit dem Chatbot ist so zu gestalten, dass möglichst keine medizinischen Details abgefragt werden. Das Prinzip der Datenminimierung ist stets zu beachten.
Transparenz gegenüber Patientinnen und Patienten
Nutzende müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Ein kurzer Hinweis zu Beginn des Chats sowie ein leicht zugänglicher Datenschutzhinweis sind zwingend. Darin sollten unter anderem Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Kontaktdaten der Praxis genannt sein – laut Transparenzpflichten gemäß Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und EU-AI-Act. Die Verarbeitung benötigt eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, bei Gesundheitsdaten zusätzlich nach Art. 9 DSGVO. Wird ein externer Anbieter eingesetzt, ist regelmäßig ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abzuschließen. Dabei sind insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen, Weisungsrechte, Löschkonzepte und der Einsatz von Unterauftragnehmern zu regeln. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten ist besonders sorgfältig zu prüfen.
Chatbot ersetzt keine individuelle medizinische Beratung
KI-Systeme können fehlerhafte oder missverständliche Antworten generieren. Der Chatbot darf keine individuelle medizinische Beratung ersetzen. Eine klare Begrenzung auf organisatorische Anliegen ist empfehlenswert. Zugriffe, Verschlüsselung, Protokollierung sowie regelmäßige Prüfungen des Systems sind Teil der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Zudem sollte geprüft werden, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Chatbots können eine sinnvolle Ergänzung der Praxisorganisation sein – sind aber kein Selbstläufer. Vor dem Einsatz sollten Zweck, Datenfluss, Sicherheitsmaßnahmen und vertragliche Grundlagen geprüft und dokumentiert werden. Empfehlenswert ist ein klar begrenztes Einsatzszenario mit fachlicher Kontrolle. Wer Transparenz schafft, Daten minimiert und die datenschutzrechtlichen Anforderungen ernst nimmt, kann digitale Innovation verantwortungsvoll nutzen.
Angela Wank

