TI-Verweigerer sollten jetzt Widerspruch einlegen!

31. Oktober 2019

PraxisinhaberInnen, die die Installation des TI-Konnektors verweigert haben und den Honorarabzug nicht in Kauf nehmen möchten, müssen jetzt Widerspruch einlegen. MEDI GENO Deutschland stellt Textentwürfe für Widerspruchsschreiben an die KV zum Download bereit. Frank Hofmann, Vorstand und Justitiar der MEDIVERBUND AG erklärt, wie Sie vorgehen müssen:

In einigen Bundesländern haben Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich gegen die Installation eines TI-Konnektors entschieden haben, ab Mitte Oktober erstmals einen Honorarbescheid erhalten, in dem der Abzug von einem Prozent des Honorars für alle Quartale seit Einführung der Installationspflicht dokumentiert ist.

Ab Erhalt dieses Bescheids öffnet sich eine einmonatige Frist, innerhalb derer PraxisinhaberInnen Widerspruch einlegen sollten. MEDI GENO Deutschland stellt Ihnen diesen Textentwurf für Ihr Widerspruchsschreiben als Word-Dokument zur Verfügung. Betroffene ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen können das Dokument herunterladen, individuell anpassen und versenden.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Maßnahmen, die Sie im Hinblick auf den Konnektor treffen sollten.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

“Die ePA ist die Antwort auf eine Frage, die niemand gestellt hat”

Der Psychiater und Autor Dr. Andreas Meißner warnt in seinem Buch vor einem Bruch der Schweigepflicht durch die elektronische Patientenakte (ePA). Sein Wissen hat er als Mitglied der ePA-Taskforce bei MEDI eingebracht. Im Gespräch erläutert Meißner, warum er die aktuelle ePA für problematisch hält und wie Digitalisierung der Versorgung dienen kann.

15 Jahre Kardiologievertrag: “Klassische Win-win-Situation”

Seit Jahren prägen die Haus- und Facharztverträge von MEDI die ambulante Versorgung im Südwesten. Vor 15 Jahren startete bundesweit der erste Kardiologievertrag. Im Interview blickt MEDI-Chef Dr. Norbert Smetak zu den Anfängen zurück und erklärt, warum die Verträge heute wichtiger denn je sind.

Apothekenreform: Ärzteverband MEDI fordert Dispensierrecht und Entlastung der Praxen – statt Kompetenzen zu verlagern

MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die politischen Pläne, Apotheken im Rahmen der geplanten Apothekenreform deutlich mehr Befugnisse zu übertragen. Aus Sicht von MEDI brauchen Arztpraxen vor allem Entlastung durch Bürokratieabbau, die Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung – statt einer Verschiebung medizinischer Kompetenzen. Zusätzlich fordert der Verband das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und die Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern.