Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI kritisiert eine mögliche Streichung der gesetzlichen Angemessenheitsprüfung für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen scharf. Der kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährde die ambulante psychotherapeutische Versorgung und schaffe erhebliche rechtliche Unsicherheiten. Der Verband fordert den Gesundheitsausschuss des Bundestages auf, die bestehenden Schutzregelungen beizubehalten.
Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI, der auch die Interessen der niedergelassenen ärztlichen sowie psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vertritt, kritisiert den kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz scharf. Dieser sieht vor, die gesetzlich verankerte Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zu streichen.
MEDI warnt davor, die ambulante psychotherapeutische Versorgung damit weiter zu schwächen und neue rechtliche Unsicherheiten zu schaffen. Zum 1. April 2026 wurde bereits die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent gesenkt. Die Regelungen zur angemessenen Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen beruhen auf der langjährigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und wurden als verfassungsrechtlich gebotene Mindeststandards in das Sozialgesetzbuch übernommen.
„Wer glaubt, durch die Streichung der gesetzlichen Regelungen Kosten einsparen zu können, verkennt die Rechtslage. Die Verpflichtung zu einer angemessenen Vergütung ergibt sich aus verfassungsrechtlichen Grundsätzen und lässt sich nicht per Änderungsantrag außer Kraft setzen“, betont Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V. und niedergelassener Kardiologe. Laut Smetak darf es nicht darum gehen, einzelne Fachgruppen gegeneinander auszuspielen oder zu benachteiligen. Eine verlässliche Versorgung brauche faire und rechtssichere Rahmenbedingungen – für alle Fachgruppen.
Laut MEDI bringt die geplante Gesetzesänderung keine dauerhafte finanzielle Entlastung für das Gesundheitswesen. Stattdessen würden neue Rechtsstreitigkeiten und Nachvergütungsansprüche drohen, da die verfassungsrechtlichen Maßstäbe des Bundessozialgerichts weiterhin Bestand haben.
„Psychotherapeutische Leistungen sind zeitgebunden und persönlich zu erbringen. Wir machen keine Fließbandmedizin. Jede Behandlungsstunde ist an unsere persönliche Arbeitszeit gebunden. Wird die Vergütung weiter ausgehöhlt, hat das unmittelbare Folgen für die Zahl der verfügbaren Therapieplätze und die Wartezeiten unserer Patientinnen und Patienten. Eine mögliche Streichung der Angemessenheitsprüfung würde den wirtschaftlichen Druck auf unsere Praxen zudem weiter verschärfen“, betont Claudia Bach, Sprecherin von Young MEDI und Inhaberin von drei psychotherapeutischen Praxen im Rhein-Neckar-Kreis.
Mit Blick auf die Änderungen bei den Krankschreibungen betont Bach zudem, dass sich alle Maßnahmen, die die psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten verschlechtern, auch negativ auf die ohnehin steigende Zahl der Krankschreibungen auswirken werden.
MEDI fordert den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages auf, die geplante Streichung der Angemessenheitsprüfung abzulehnen. Eine hochwertige psychotherapeutische Versorgung braucht verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen und eine angemessene Vergütung.
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