Allianz Deutscher Ärzteverbände: Sparpläne der Finanzkommission gefährden ambulante Versorgung und untergraben ärztliche Selbstverwaltung

Die aktuellen Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung stoßen im ambulanten Bereich auf erhebliche Kritik. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände kritisiert, dass insbesondere die vorgesehenen Maßnahmen einseitig in die fachärztliche Versorgung eingreifen und zentrale Prinzipien der ärztlichen Selbstverwaltung infrage stellen.

Die diskutierte Abschaffung wesentlicher Steuerungsinstrumente wie die Terminservicestellen-Regelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) trifft laut Allianz Deutscher Ärzteverbände vor allem die Fachärztinnen und Fachärzte. Damit werden ausgerechnet diejenigen belastet, die bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung stationärer Strukturen leisten und zunehmend Patientinnen und Patienten mit komplexen Erkrankungen ambulant versorgen.

Diese selektive Heranziehung einzelner Arztgruppen ist weder sachgerecht noch gesundheitspolitisch zielführend. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände kritisiert zudem, dass Einsparmaßnahmen, die innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung in strukturierten Prozessen entwickelt wurden, nun durch gesetzgeberische Eingriffe zurückgenommen werden sollen. Dabei handelt es sich um etablierte Versorgungs- und Steuerungsinstrumente, die auf einer differenzierten Abwägung von Versorgungsqualität, Wirtschaftlichkeit und Patientenbedarf beruhen.

Die Allianz warnt davor, dass eine pauschale Infragestellung solcher Leistungen ohne transparente und evidenzbasierte Neubewertung die Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung untergräbt. Sie verschiebt die Balance von einer rechtsaufsichtlichen hin zu einer faktischen fachaufsichtlichen Steuerung und gefährdet damit die Stabilität und Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung.

Die geplanten Kürzungen gefährden nicht nur die wirtschaftliche Grundlage vieler Praxen, sondern auch die Versorgungsqualität. Rückbau präventiver Leistungen, Einschränkung der ambulanten Leistungsfähigkeit oder Verlagerung von Leistungen in kostenintensivere stationäre Strukturen könnten die Folgen sein. Das widerspricht dem erklärten Ziel, die ambulante Versorgung zu stärken und Kosten nachhaltig zu stabilisieren.

Sollte ein Beitrag der Ärzteschaft zur finanziellen Stabilisierung geleistet werden, müsste dieser laut den Ärzteverbänden solidarisch und gleichmäßig erfolgen. Ein sachgerechter Ansatz wäre beispielsweise eine reduzierte Steigerung des Orientierungswertes (OPW) oder ein temporäres Einfrieren des OPW für das Jahr 2027. Solche Maßnahmen würden alle ärztlichen Leistungserbringer gleichermaßen betreffen und wären systematisch nachvollziehbar.

Die vorliegenden Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit setzen für die Allianz Deutscher Ärzteverbände falsche Anreize: Sie schwächen die ambulante Versorgung, greifen in die ärztliche Selbstverwaltung ein und belasten einseitig die Fachärzteschaft. Notwendig sind stattdessen ausgewogene, systemgerechte und gemeinsam mit der Selbstverwaltung entwickelte Lösungen.

ALLIANZ DEUTSCHER ÄRZTEVERBÄNDE:  BERUFSVERBAND DEUTSCHER INTERNISTINNEN UND INTERNISTEN (BDI) * BUNDESVERBAND DER ÄRZTEGENOSSENSCHAFTEN * GEMEINSCHAFT FACHÄRZTLICHER BERUFSVERBÄNDE (GFB) * HARTMANNBUND – VERBAND DER ÄRZTINNEN UND ÄRZTE DEUTSCHLANDS * MEDI GENO DEUTSCHLAND * SPIFA – SPITZENVERBAND FACHÄRZTINNEN UND FACHÄRZTE DEUTSCHLANDS (SpiFa) * VIRCHOWBUND, VERBAND DER NIEDERGELASSENEN ÄRZTINNEN UND ÄRZTE DEUTSCHLANDS

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