Leistungen bei Diabetischem Fußsyndrom
zum 01.07.2019 wurde der Diabetologievertrag um das Modul „Diabetisches Fußsyndrom“ ergänzt und die Abrechnungssystematik mit Wirkung zum 01.10.2023, zunächst befristet auf zwei Jahre, deutlich vereinfacht. Aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse der Abrechnung von Leistungen aus diesem Modul, haben die Vertragspartner mit Wirkung zum 01.10.2025 vereinbart, die vereinfachte Abrechnungssystematik bei Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms dauerhaft zu entfristen…