10 Jahre Pädiatrie-Modul der AOK Baden-Württemberg – eine Erfolgsstory in der ambulanten Versorgung

12. Juni 2024

Der Versorgungsstart des Pädiatrie-Moduls im Jahr 2014 war ein bundesweit einmaliger Schritt zur Verbesserung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Nach zehn Jahren ist es ein unverzichtbarer Bestandteil des HZV-Vertrags der AOK, MEDI Baden-Württemberg, des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands und der BVKJ-Service GmbH. Dieser Vollversorgungsvertrag steht für weniger Bürokratie, sorgt für eine angemessene Honorierung und bietet eine qualitativ hochwertige Versorgung mit innovativen Leistungen. Dazu zählen unter anderem erweiterte Vorsorgeuntersuchungen wie U10, U11 und J2 sowie exklusive Mehrleistungen im zweiten und dritten Lebensjahr wie Hör- und Sehtests. Inzwischen nehmen 663 Kinder- und Jugendärzte an der Versorgung teil – einschließlich Angestellter, Praxispartner und Sicherstellungsassistenten. Die Teilnehmerzahlen steigen jedes Jahr kontinuierlich an. Ende 2023 nahmen etwa 241.000 junge AOK-Versicherte daran teil. Das sind rund 34.000 mehr als im Vorjahr.

„Ein leistungsfähiges und wirtschaftliches Gesundheitssystem benötigt mehr denn je eine starke hausärztliche oder primärärztliche Steuerung“, so Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Das Pädiatrie-Modul ist bundesweit bisher der einzige pädiatrische hausarztzentrierte Vertrag auf Vollversorgungbasis. Es umfasst einen erweiterten Leistungskatalog, der vor allem die Behandlungsqualität in den Fokus rückt. Die seit dem Start kontinuierlich positive Teilnehmerentwicklung bestätigt uns und die ärztlichen Partner. Gemeinsam haben wir eine flächendeckend bessere Versorgung für junge Patientinnen und Patienten etabliert.“

Der Vertrag deckt unter anderem das sozialpädiatrische Spektrum sehr gut ab, was speziell für Patienten aus sozialen Brennpunkten wichtig ist. Er ermöglicht ausführliche Gespräche mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern und auch den direkten Kontakt mit Kindertagesstätten, Heilmittelerbringern oder Wohngruppen. Ein Schwerpunkt liegt auch in der Behandlung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher. Um auf ihre Bedürfnisse deutlich intensiver eingehen zu können, gibt es die Chroniker-Pauschale P3. „Wir können uns so die Zeit nehmen, um uns sowohl um Patienten mit sozialpädiatrischen Problemen als auch um chronisch Kranke intensiv zu kümmern“, betont Dr. Roland Fressle, Landesverbandsvorsitzender des BVKJ. „Ich bin sehr zufrieden mit der Entwicklung des Vertrags, von dem Patientinnen und Patienten, Praxen und die Krankenkasse profitieren. Wichtig war auch die Einführung der Sozialpädiatrie- und Präventions-Assistentinnen (SOPASS). Sie können die Ärzte unter anderem bei Beratungs- und Präventionsleistungen wirkungsvoll entlasten und das Berufsbild der MFA wird deutlich aufgewertet.“ Eine weitere Neuerung zeichnet den Vertrag: Seit 2020 gibt es die Leistungsposition ‚Besondere Impfberatung‘ für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die dem Impfen besonders kritisch oder ablehnend gegenüberstehen. Ebenfalls neu und bezuschusst wird die Beschäftigung einer Ärztin oder eines Arztes in einer pädiatrischen Verbundweiterbildung.

Die ärztlichen Leistungen werden angemessen honoriert. 2023 lag das ärztliche Honorar für die Pädiater bei knapp 50 Millionen Euro. Der durchschnittliche Fallwert beinhaltet die zusätzlichen Leistungen durch die Praxisteams und liegt deutlich über dem in der Regelversorgung. Dr. Norbert Smetak, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, betont: „Der Vertrag ist wie alle unsere Selektivverträge sowohl im Hinblick auf die ambulante ärztliche Versorgung als auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten für die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten sehr interessant. Gut an kommt auch die von der AOK in ihrer Satzung aufgenommene Kostenübernahme für OTC-Arzneimittel bei 12- bis 18-Jährigen wie etwa Antiallergika. Das ist vor allem bei Eltern und Familien mit geringerem Einkommen wichtig.“

Die Vorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands Baden-Württemberg Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Susanne Bublitz ergänzen: „Ein wichtiger Beitrag ist auch die Einzelleistung ‚Transition‘, weil sie bei chronisch Kranken einen nahtlosen Übergang von der pädiatrischen in die allgemeinärztliche Versorgung sicherstellt. Und wie im HZV-Vertrag wurden auch in puncto Fernbehandlung per Telefon oder Video dauerhafte Vergütungsregelungen vereinbart. Wichtig ist, dass die Tätigkeiten des Praxisteams berücksichtigt und delegierbare Aufgaben flexibel zu erbringen sind. Das ist ein zukunftsweisender Weg, der sich deutlich von der Regelversorgung abhebt.“

Michael Patzer

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