Psychotherapie: Richtiger Schritt der Koalition – Versorgung dringlicher Fälle weiter verbessern

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V., der auch die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten vertritt, begrüßt den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD vom 5. Oktober 2026 zur Finanzierung der Psychotherapie. Die Ausbudgetierung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie der Akutbehandlung bei festgestellter Dringlichkeit und TSS-Vermittlung sind wichtige Schritte zu einer bedarfsgerechten Versorgung. Es bedarf jedoch weiterer Ergänzungen.

Die Regierungskoalition hatte am 5. Oktober 2026 Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt. Demnach sollen unter anderem psychotherapeutische Leistungen für Kinder, Jugendliche oder schwer psychisch Erkrankte ab dem 1. Januar 2027 weiterhin extrabudgetär vergütet werden.

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. begrüßt den Änderungsantrag und fordert, diese Ansätze so auszugestalten, dass sie tatsächlich zu einer besseren Versorgung besonders behandlungsbedürftiger Menschen führen.

„Eine Budgetierung ohne gleichzeitige bedarfsgerechte Versorgungssteuerung droht die Versorgung insbesondere schwer psychisch erkrankter Menschen zu verschlechtern. Es zählt vor allem die Dringlichkeit – nicht allein der Vermittlungsweg“, betont Diplom-Psychologe Rolf Wachendorf, Mitglied des geschäftsführenden MEDI-Vorstands und niedergelassener Psychotherapeut.

Die extrabudgetäre Vergütung der Akutbehandlung darf laut MEDI nicht ausschließlich an eine Vermittlung über die Terminservicestelle (TSS) gebunden sein. Die TSS vermittelt zwar Termine, sie übernimmt jedoch keine psychotherapeutische Dringlichkeitsbeurteilung.

Auch qualifizierte regionale Priorisierungs- und Vermittlungsstrukturen müssen in diesen Prozess einbezogen werden. Ihre fachlich begründeten Dringlichkeitsfeststellungen sollten ebenfalls zur extrabudgetären Vergütung berechtigen. Ein Beispiel dafür sind die in Baden-Württemberg entwickelten Regionalen Psychotherapeutenschaften (RPS), die eine fachlich begründete Priorisierung dringlicher Fälle mit einer koordinierten Vermittlung in geeignete Behandlungen verbinden.

MEDI begrüßt den Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Kriterien zur Dringlichkeit psychotherapeutischer Behandlungen festzulegen.

Ergänzend zur Versorgung nach der KSVPsych-Richtlinie sollten insbesondere folgende Fälle berücksichtigt werden:

  • Schwere psychische Erkrankungen mit dringlichem Behandlungsbedarf, etwa Schizophrenie, bipolare Störungen und schwere Depressionen.
  • Zeitnahe Weiterbehandlung nach psychiatrischer oder psychosomatischer Krankenhausentlassung, um Rückfälle und erneute Klinikaufenthalte zu vermeiden.
  • Erhebliche psychosoziale Beeinträchtigungen, akute Krisen und drohende Verschlechterungen.
  • Fachlich dokumentierte Dringlichkeitsfeststellungen durch regionale Versorgungsstrukturen wie die RPS.

 

MEDI fordert deshalb zwei gezielte Ergänzungen des Änderungsantrags: Die Anerkennung qualifizierter regionaler Priorisierungsstrukturen neben der TSS sowie konkrete, am Versorgungsbedarf orientierte Dringlichkeitskriterien durch den G-BA – insbesondere für die zeitnahe Weiterbehandlung nach Klinikaufenthalten.

„Sinnvolle Ausnahmen von der Budgetierung, auch für die Gruppenpsychotherapie, sind wichtig für die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung. Entscheidend ist aber, dass besonders behandlungsbedürftige Menschen auch tatsächlich schneller versorgt werden. Erst dann entsteht ein wirksamer Fortschritt für die Patientenversorgung“, ergänzt Claudia Bach, Young MEDI-Sprecherin und psychologische Psychotherapeutin mit drei Praxen im Rhein-Neckar-Kreis.