Betreff: Zuschlagsziffern für ambulante Operationen bei Kindern- und Jugendlichen
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Vertragspartner eine Übergangsregelung für die Zuschlagsziffern für ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vereinbart haben.Im Zeitraum vom 16. April 2026 bis zum 31. Dezember 2026 werden die Zuschläge automatisiert zur bestehenden OP-Leistung im Rahmen der Abrechnung der jeweiligen Hauptziffer über den Selektivvertrag zugeschlagen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind…
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