Viele Praxen nutzen Minijobs, zum Beispiel zur Reinigung oder Unterstützung in der Anmeldung. Minijobs wirken in der Praxis oft unkompliziert – tatsächlich bergen sie jedoch rechtliche und finanzielle Risiken, wenn Mindestlohn- und Dokumentationspflichten nicht konsequent eingehalten werden.
Beim Minijob ist immer der Mindestlohn im Auge zu behalten. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde; die Minijob-Verdienstgrenze liegt bei 603 Euro monatlich. Entscheidend ist: Der Mindestlohn gilt für jede geleistete Stunde – auch für Mehrarbeit, Vor- und Nachbereitungszeiten oder Bereitschaftszeiten, soweit sie arbeitszeitrechtlich zählen. Minijobber haben zudem die normalen Arbeitnehmerrechte – unter anderem Urlaub, Entgeltfortzahlung oder Feiertage. Ein aktueller Fall zeigt, wie schnell es teuer werden kann: Ein renommiertes Unternehmen musste für einen Zeitraum von fünf Jahren rund 200.000 Euro zahlen, weil Minijobber deutlich mehr als vertraglich vereinbart arbeiteten, Mindestlohnvorgaben nicht eingehalten und Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet wurden.
Was heißt das für Ihre Praxis?
1. Stunden × Lohn = Grenze prüfen: Bei 13,90 Euro sind im Minijob 43,38 Stunden im Monat möglich – sonst droht das sogenannte Herauswachsen aus dem Minijob – mit Sozialversicherungspflicht, Beitragsnachforderungen und gegebenenfalls Säumniszuschlägen.
2. Arbeitszeiten dokumentieren: Für Minijobber sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils binnen sieben Kalendertagen zu erfassen und zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 MiLoG).
3. Vertrag und Realität müssen zusammenpassen: Einsatzpläne, Vertretungen, Spitzenzeiten – alles sauber nachhalten und voll vergüten. Pauschale „Überstunden inklusive“ funktionieren im Minijob nicht.
4. Sanktionen im Blick: Mindestlohnverstöße können mit Bußgeldern bis 500.000 Euro geahndet werden; Verstöße gegen Dokumentationspflichten bis 50.000 Euro (§ 21 MiLoG).
Praxistipp: Legen Sie eine monatliche Stundenobergrenze fest, nutzen Sie eine einfache Zeiterfassung und prüfen Sie quartalsweise, ob Stunden, Lohn und Verdienstgrenze noch zusammenpassen – gerade bei Mindestlohnerhöhungen.
Angela Wank



