Betreff: Vertragsanpassungen
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass sich die Vertragspartner über die folgenden Vertragsanpassungen geeinigt haben.
- Anpassung Abrechnungsregeln der GOP E45 rückwirkend:
Die Abrechnungsregeln zur GOP E45 werden redaktionell gem. den Anforderungen des EBM rückwirkend geändert. Es wurden folgende Regelungen angepasst:
- Nachweis einer Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz oder die KV-Genehmigung Telemedizinische Funktionsanalyse eines implantierten Kardioverters bzw. Defibrillators oder eine KV-Genehmigung eines implantierten Systems zur kardialen Resynchronisationstherapie gegenüber MEDI erforderlich
- E45 ist nur additiv zu E2b oder E2c (im Rahmen einer telemedizinischen Funktionsanalyse) oder E41 abrechenbar…
