Die Bundesregierung will die Regelungen zur Krankschreibung deutlich verschärfen. Geplant sind die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung (Telefon-AU). Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI kritisiert die Planungen und warnt vor weiterer Bürokratie sowie einer zusätzlichen Belastung der Hausarztpraxen. MEDI fordert mehr Vertrauen in die Verantwortung der Ärzteschaft sowie Maßnahmen zur Prävention und Stärkung der Gesundheitskompetenz.
„Diese Vorschläge des Koalitionsausschusses zur Verschärfung der Krankschreibung verschärfen auch die ohnehin drastische Lage in den Hausarztpraxen. Das bedeutet für uns konkret, dass wir künftig jeden Migränepatienten oder Patentinnen und Patienten mit einem leichten Infekt in der Sprechstunde sehen müssen, um ihnen eine eintägige Krankschreibung auszustellen. Das führt zu noch weniger Behandlungskapazitäten – vor allem auf Kosten chronisch kranker Patientinnen und Patienten“, mahnt Dr. Michael Eckstein, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und Hausarzt im Rhein-Neckar-Kreis.
Der MEDI-Vizechef warnt zudem vor weiterer Überregulierung: „Die Politik verspricht, uns durch Bürokratieabbau zu entlasten, und legt am Ende mit diesen Planungen wieder eine Schippe drauf.“ Zudem kritisiert der Ärzteverband MEDI, dass den Praxen zusätzliche Aufgaben übertragen werden, ohne sie zu vergüten – während mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zugleich Honorarkürzungen geplant sind.
Mit Blick auf das geplante Primärarztsystem werde die Situation insbesondere für niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte immer prekärer. „Schon heute fehlen über 1.000 Hausarztpraxen in Baden-Württemberg. Wir können die Hausarztpraxen, aber auch die Facharztpraxen, nicht weiter belasten“, so Eckstein.
Zum Hintergrund: Im Koalitionsausschuss am vergangenen Mittwoch haben sich die Koalitionspartner von Union und SPD auf neue Regelungen bei der Krankschreibung geeinigt. Demnach sollen künftig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung vorgelegt werden. Bisher ist die ärztliche Bescheinigung grundsätzlich erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben.
Zudem soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung, die seit Ende 2023 gilt, wieder abgeschafft werden. Sie ermöglicht bei leichten Atemwegserkrankungen die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch ohne Praxisbesuch. Voraussetzung ist, dass die Patientinnen und Patienten der Praxis bekannt sind. Ziel der Bundesregierung ist es, mit diesen Maßnahmen steigende Fehlzeiten in Unternehmen zu reduzieren.
Für Dr. Cathérine Hetzer-Baumann ist die Situation gerade als jüngere Hausärztin mit eigener Praxis in einer versorgungsschwachen ländlichen Region im Landkreis Esslingen besonders dramatisch. „Wir fordern die Politik auf, die Entscheidung über die Ausstellung einer Krankschreibung grundsätzlich den Ärztinnen und Ärzten zu überlassen. Wir kennen unsere Patientinnen und Patienten am besten und sind medizinisch dafür ausgebildet. Wir wissen genau, wem wir telefonisch eine AU ausstellen können und wen wir in der Praxis sehen müssen.“
Hetzer-Baumann fordert zudem, die Ursachen der zunehmenden Krankschreibungen zu analysieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, anstatt Krankmeldungen anzuzweifeln. „Die körperliche und geistige Gesundheit der Bevölkerung muss gerade in Krisenzeiten gefördert werden – beispielsweise durch Präventionsangebote, mehr Zeit für sprechende Medizin, aber auch durch die Verbesserung der Gesundheitskompetenz der Menschen. Das ist nachhaltiger. So lassen sich Krankschreibungen langfristig reduzieren.“
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