Infoschreiben vom 26.11.2024

Betreff: Vertragsänderungen ab 01.01.2025

hiermit möchten wir Sie über eine zum 01.01.2025 anstehende Vertragsänderung und deren Hintergründe informieren. Nach der aktuellen Rechtslage gem. §140a Abs. 1 Satz 4 SGB V sind alle Verträge, die nach den §§ 73a, 73c und 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung geschlossen wurden, spätestens bis zum 31.12.2024 durch Verträge nach § 140a SGB V zu ersetzen oder zu beenden…