Bundestagswahl 2021: Wahlprogramme für die Gesundheitsversorgung beschämend

Wie sehen die Programme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 in puncto Gesundheitsversorgung aus? Welche Parteien vertreten die Interessen der Ärzteschaft? MEDI zeigt Ihnen in dieser Übersicht auf, welche gesundheitspolitischen Ziele die Parteien verfolgen und welche Konsequenzen das für die ambulante Versorgung hat.

„Wer die Aussagen in den einzelnen Wahlprogrammen liest, kommt zu dem Schluss, dass unsere Praxen, dass Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit mit all den Vorteilen für unsere Patienten gar nicht existieren oder nicht gebraucht werden. Die fachärztliche Versorgung geht sowieso ins Krankenhaus und die hausärztliche Versorgung wird substituiert. Den Rest erledigen Dr. Google, Gesundheitszentren der Gemeinden und natürlich die Digitalisierung“, schreibt MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner in seinem aktuellen Rundschreiben an die Ärzteschaft.

Auch wegen der Vorgänge rund um die TI, wegen der ständigen Einmischung in die Praxisabläufe und des Umgangs mit der niedergelassenen Ärzteschaft nach „Gutsherrenart“ wird es laut Baumgärtner im Wahlkampf eine eindeutige Wahlaussage von MEDI BW und MEDI GENO geben müssen.

„Es ist grausig und beschämend. Man kann eigentlich nur eine Partei wählen, aber das finden Sie bitte selbst heraus“, so Baumgärtner. Er ruft die Ärzteschaft auf, sich in der Wahlkampfzeit zu engagieren: „Wir werden wieder die Wartezimmer plakatieren, Anzeigen schalten und auf Social Media aktiv sein. September wird Wahlkampfzeit. Ich bin hochmotiviert und bitte Sie alle mitzumachen.“

Hier finden Sie die Übersicht der Wahlaussagen zur Gesundheitsversorgung.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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