Minister Spahn soll Honorarabzüge bei fehlender TI-Anbindung aussetzen

24. April 2020

Der Vorstand von MEDI GENO Deutschland fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, die gesetzlich vorgeschriebenen Honorarabzüge bei fehlender Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) zu überdenken und auszusetzen.

„Die offenen Fragen zur Datensicherheit sind immer noch nicht vom Tisch und auch die rund 50.000 Praxen ohne TI-Anschluss kämpfen gegen das Coronavirus. Auch diese Praxen müssen meist ohne ausreichende Schutzkleidung tagtäglich Patientinnen und Patienten versorgen. Am Ende wird ihnen als Dank das Honorar um 2,5 % gekürzt“, kritisiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland.

Die von Spahn vorangetriebene Gesetzgebung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2020 weiterhin 1 % und ab 1. April dieses Jahres 2,5 % des Honorars bei denjenigen einbehalten werden, die keinen Konnektor für die TI installiert haben – unabhängig von der Frage, ob das aus technischen Gründen oder wegen erheblicher Vorbehalte zur Datensicherheit erfolgt. „Es gibt nach wie vor offene Fragen zur Sicherheit der Patientendaten, ganz abgesehen von dem Problem, dass die erste Generation der Geräte bereits als veraltet gilt und bald ausgetauscht werden muss“, betont Baumgärtner. Außerdem gibt es inzwischen funktionierende Alternativen zur unsicheren TI, die zudem preisgünstiger wären.

In einer Zeit, in der die Ärzteschaft wegen immer noch fehlender Schutzausrüstung tagtäglich die eigene Gesundheit riskiert, um die ambulante Versorgung der Menschen in Deutschland zu sichern, ist eine Strafzahlung aus rein administrativen Gründen ein fatales Signal mangelnder Wertschätzung. „Stattdessen wäre es ein positives Signal des Ministers, in dieser schwierigen Zeit die Praxen mit Bürokratiegesetzen und deren Folgen nicht abzustrafen“, so der MEDI GENO-Chef.

Baumgärtner erinnert seine Kolleginnen und Kollegen an die Musterklagen des MEDI Verbunds – sowohl zur Nichtinstallation des TI-Konnektors als auch zur unzureichenden Kostenerstattung nach einer Installation: „Denken Sie bitte daran, rechtzeitig Widerspruch gegen die Honorarbescheide für jedes Quartal einzulegen, sowohl bezüglich unzureichender Kostenerstattung für Installation und Betrieb des Konnektors, als auch bezüglich des Honorarabzugs.“

Informationen und Widerspruchsmuster gibt es hier.

 

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

In Baden-Württemberg entstehen neue MEDI-MVZ

Das MEDI-MVZ-Projekt „Arztpraxen 2030“ wächst und gedeiht. In Ditzingen ist die Kalkulation abgeschlossen, der Umbau der Räumlichkeiten eingeplant und die Verträge mit den dort arbeitenden Ärzten werden zur Unterschrift vorbereitet. Das MVZ Ditzingen ist ein Gemeinschaftsprojekt der MEDIVERBUND AG mit den ze:roPRAXEN und möchte im April 2025 seine Pforten öffnen. Geschäftsführer Alexander Bieg erläutert im Gespräch mit Angelina Schütz die weiteren Schritte und wo weitere MVZ entstehen könnten.

Young MEDI: „Schimpfen kann jeder. Das bringt aber nichts!“

Young MEDI ist das Nachwuchsprogramm des MEDI Verbunds. Ziel des im Mai 2022 gegründeten Programms ist es, jungen und neu niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg eine Stimme zu geben, insbesondere innerhalb der Selbstverwaltung. Seit gut einem Jahr ist auch die Orthopädin Iris Lasser mit von der Partie. Sie möchte vor allem auch Frauen zur Niederlassung motivieren.

MEDI: GOÄ darf Ärzteschaft nicht spalten

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. mahnt, dass der von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) konsentierte Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Ärzteschaft nicht spalten und weiter schwächen darf. MEDI lehnt den neuen GOÄ-Entwurf weiterhin entschieden ab und fordert die BÄK auf, nötige Nachbesserungen konsequent vorzunehmen.