TI-Verweigerer in Baden-Württemberg sollten jetzt Widerspruch einlegen

Da die KV Baden-Württemberg inzwischen die Honorarbescheide für das Quartal 3/19 verschickt hat, möchten wir unsere Mitglieder und andere PraxisinhaberInnen daran erinnern, gegen den KV-Bescheid zum Honorarabzug bei Nichtinstallation des TI-Konnektors oder wegen der unzureichenden Kostenerstattung nach Installation Widersprich einzulegen.

Bei denjenigen, die bisher einen TI-Konnektor nicht installiert haben, enthalten diese Bescheide erstmalig den gesetzlich vorgeschriebenen Honorarabzug von 1 v. H.  Der Honorarabzug bezieht sich auf das Quartal 3/19. Für die Quartale 1/19 und 2/19 wird der Honorarabzug von der KV später nachgeholt.

Wenn Sie nicht installiert haben, legen Sie bitte rechtzeitig Widerspruch gegen diesen Honorarbescheid ein. Sie können dazu das Widerspruchsmuster auf unserer Homepage nutzen.

Unsere Musterklagen zum Honorarabzug wegen nicht erfolgter Installation sind nach Durchführung der Musterwiderspruchsverfahren Anfang Januar beim Sozialgericht eingegangen. Die aktuell uns zugegangenen Aktenzeichen sind in den Musterwiderspruch auf unserer Homepage bereits eingearbeitet.

Falls Sie den TI-Konnektor installiert haben: Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Widerspruch auch gegen den Honorarbescheid für das Quartal 3/19 einzulegen, sofern die Erstattungen im Zusammenhang mit der Installation und dem Betrieb Ihres TI-Konnektors nicht vollständig erfolgt sind. Auch hierzu finden Sie Widerspruchsmuster auf unserer Homepage.

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MEDI ruft zum Protest gegen vdek-Forderungen auf

Anfang Januar hatte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Forderungen für mehr und schnellere Termine in der vertragsärztlichen Versorgung öffentlich gemacht. Der vdek sprach sich unter anderem gegen eine Entbudgetierung bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten aus und für eine Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit sowie eine stärkere Überprüfung der Einhaltung der Versorgungsaufträge durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Mit einer großen Protestaktion und einem offenen Brief an den vdek weist der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. jetzt auf den Unmut in der niedergelassenen Ärzteschaft hin.

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