TI-Verweigerer in Baden-Württemberg sollten jetzt Widerspruch einlegen

Da die KV Baden-Württemberg inzwischen die Honorarbescheide für das Quartal 3/19 verschickt hat, möchten wir unsere Mitglieder und andere PraxisinhaberInnen daran erinnern, gegen den KV-Bescheid zum Honorarabzug bei Nichtinstallation des TI-Konnektors oder wegen der unzureichenden Kostenerstattung nach Installation Widersprich einzulegen.

Bei denjenigen, die bisher einen TI-Konnektor nicht installiert haben, enthalten diese Bescheide erstmalig den gesetzlich vorgeschriebenen Honorarabzug von 1 v. H.  Der Honorarabzug bezieht sich auf das Quartal 3/19. Für die Quartale 1/19 und 2/19 wird der Honorarabzug von der KV später nachgeholt.

Wenn Sie nicht installiert haben, legen Sie bitte rechtzeitig Widerspruch gegen diesen Honorarbescheid ein. Sie können dazu das Widerspruchsmuster auf unserer Homepage nutzen.

Unsere Musterklagen zum Honorarabzug wegen nicht erfolgter Installation sind nach Durchführung der Musterwiderspruchsverfahren Anfang Januar beim Sozialgericht eingegangen. Die aktuell uns zugegangenen Aktenzeichen sind in den Musterwiderspruch auf unserer Homepage bereits eingearbeitet.

Falls Sie den TI-Konnektor installiert haben: Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Widerspruch auch gegen den Honorarbescheid für das Quartal 3/19 einzulegen, sofern die Erstattungen im Zusammenhang mit der Installation und dem Betrieb Ihres TI-Konnektors nicht vollständig erfolgt sind. Auch hierzu finden Sie Widerspruchsmuster auf unserer Homepage.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Messenger-Service

Erhalten Sie Neuigkeiten von MEDI direkt per App „Notify“ auf Ihr Smartphone.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

1 Kommentar

  1. Michael Ruland

    Jetzt ist es wichtig, konsequent jedes Quartal fristgerecht Widerspruch einzulegen. Dies ist die einzige Möglichkeit, die eigenen Ansprüche im Erfolgsfall auch durchzusetzen! Passende Fax-Vorlage downloaden, Stempel/Unterschrift und Versand: einfacher geht es wirklich nicht!

    Antworten

Einen Kommentar zum Thema schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diesen Monat gibt es Technik zu tollen Preisen

Diesen Juni bekommen unsere MEDI-Mitglieder boso Blutdruckmessgeräte, handliche Otoskope und Littmann Stethoskope zum tollen Vorzugspreis. Wie immer achten wir darauf, dass es hochwertige und langlebi...

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bis 20. Juli nötig

Bis spätestens zum 20. Juli 2023 müssen erstmals alle zugelassenen und ermächtigten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei den Zulassungsausschüssen ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Das ist online, per Post oder via Fax möglich und gilt für die genannten Gruppen und die bei ihnen angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, sofern sie an der vertragsärztlichen Versorgung mitwirken. Dies regelt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung.

Diesen Monat gibt es Technik zu tollen Preisen

Diesen Juni bekommen unsere MEDI-Mitglieder boso Blutdruckmessgeräte, handliche Otoskope und Littmann Stethoskope zum tollen Vorzugspreis. Wie immer achten wir darauf, dass es hochwertige und langlebige Produkte sind, sodass Sie mit Sicherheit lange Spaß an unseren Monatsangeboten haben.