TI-Verweigerer in Baden-Württemberg sollten jetzt Widerspruch einlegen

Da die KV Baden-Württemberg inzwischen die Honorarbescheide für das Quartal 3/19 verschickt hat, möchten wir unsere Mitglieder und andere PraxisinhaberInnen daran erinnern, gegen den KV-Bescheid zum Honorarabzug bei Nichtinstallation des TI-Konnektors oder wegen der unzureichenden Kostenerstattung nach Installation Widersprich einzulegen.

Bei denjenigen, die bisher einen TI-Konnektor nicht installiert haben, enthalten diese Bescheide erstmalig den gesetzlich vorgeschriebenen Honorarabzug von 1 v. H.  Der Honorarabzug bezieht sich auf das Quartal 3/19. Für die Quartale 1/19 und 2/19 wird der Honorarabzug von der KV später nachgeholt.

Wenn Sie nicht installiert haben, legen Sie bitte rechtzeitig Widerspruch gegen diesen Honorarbescheid ein. Sie können dazu das Widerspruchsmuster auf unserer Homepage nutzen.

Unsere Musterklagen zum Honorarabzug wegen nicht erfolgter Installation sind nach Durchführung der Musterwiderspruchsverfahren Anfang Januar beim Sozialgericht eingegangen. Die aktuell uns zugegangenen Aktenzeichen sind in den Musterwiderspruch auf unserer Homepage bereits eingearbeitet.

Falls Sie den TI-Konnektor installiert haben: Bitte denken Sie daran, rechtzeitig Widerspruch auch gegen den Honorarbescheid für das Quartal 3/19 einzulegen, sofern die Erstattungen im Zusammenhang mit der Installation und dem Betrieb Ihres TI-Konnektors nicht vollständig erfolgt sind. Auch hierzu finden Sie Widerspruchsmuster auf unserer Homepage.

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Beschluss der KVBW zum Notdienst

Gestern hat die Vertreterversammlung der KVBW dem Konzept zur Notfalldienstreform des KV-Vorstands zugestimmt. Erste wichtige und schnell umsetzbare Maßnahme ist eine Onlineplattform als Vertreterbörse, die wir bereits schon anbieten. Als Nächstes prüft die KVBW die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, die den NFD als Sitzdienst übernehmen könnten.

MVZ: Grundsätzliches Lob, aber auch Kritik am FDP-Positionspapier

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. begrüßt das Positionspapier mit dem Titel „Trägervielfalt in der ambulanten Versorgung erhalten“ der Freien Demokraten, kritisiert aber einzelne Punkte des Papiers. Medizinische Versorgungszentren, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geführt werden, sieht MEDI kritisch. Außerdem fehlt dem Ärzteverband die Gleichstellung der Gründungseigenschaften von Krankenhäusern und Niedergelassenen innerhalb des Positionspapiers.

Dr. Norbert Smetak ist neuer Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland e. V.

Bei den Vorstandswahlen am vergangenen Freitag, 1. Dezember 2023, wurde der Kardiologe und Vorsitzende von MEDI Baden-Württemberg e. V. Dr. Norbert Smetak mit 33 Stimmen (100 Prozent) von den sieben stimmberechtigten Mitgliedsverbänden zum neuen Vorsitzenden von MEDI GENO Deutschland e. V. gewählt. Damit löst der 65-Jährige ab sofort den Allgemeinmediziner und MEDI-Gründer Dr. Werner Baumgärtner ab, der MEDI Deutschland e. V. und später MEDI GENO Deutschland e. V. vor 20 Jahren mitgegründet und damit MEDI bundesweit eine wichtige und erfolgreiche Stimme in der ärztlichen Berufspolitik verliehen hat. Baumgärtner stellte sich nach der abgelaufenen Legislaturperiode auf eigenen Wunsch nicht mehr zur Wahl auf.