TI-Verweigerer sollten jetzt Widerspruch einlegen!

PraxisinhaberInnen, die die Installation des TI-Konnektors verweigert haben und den Honorarabzug nicht in Kauf nehmen möchten, müssen jetzt Widerspruch einlegen. MEDI GENO Deutschland stellt Textentwürfe für Widerspruchsschreiben an die KV zum Download bereit. Frank Hofmann, Vorstand und Justitiar der MEDIVERBUND AG erklärt, wie Sie vorgehen müssen:

In einigen Bundesländern haben Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich gegen die Installation eines TI-Konnektors entschieden haben, ab Mitte Oktober erstmals einen Honorarbescheid erhalten, in dem der Abzug von einem Prozent des Honorars für alle Quartale seit Einführung der Installationspflicht dokumentiert ist.

Ab Erhalt dieses Bescheids öffnet sich eine einmonatige Frist, innerhalb derer PraxisinhaberInnen Widerspruch einlegen sollten. MEDI GENO Deutschland stellt Ihnen diesen Textentwurf für Ihr Widerspruchsschreiben als Word-Dokument zur Verfügung. Betroffene ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen können das Dokument herunterladen, individuell anpassen und versenden.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Maßnahmen, die Sie im Hinblick auf den Konnektor treffen sollten.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-...

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.