TI-Verweigerer sollten jetzt Widerspruch einlegen!

31. Oktober 2019

PraxisinhaberInnen, die die Installation des TI-Konnektors verweigert haben und den Honorarabzug nicht in Kauf nehmen möchten, müssen jetzt Widerspruch einlegen. MEDI GENO Deutschland stellt Textentwürfe für Widerspruchsschreiben an die KV zum Download bereit. Frank Hofmann, Vorstand und Justitiar der MEDIVERBUND AG erklärt, wie Sie vorgehen müssen:

In einigen Bundesländern haben Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich gegen die Installation eines TI-Konnektors entschieden haben, ab Mitte Oktober erstmals einen Honorarbescheid erhalten, in dem der Abzug von einem Prozent des Honorars für alle Quartale seit Einführung der Installationspflicht dokumentiert ist.

Ab Erhalt dieses Bescheids öffnet sich eine einmonatige Frist, innerhalb derer PraxisinhaberInnen Widerspruch einlegen sollten. MEDI GENO Deutschland stellt Ihnen diesen Textentwurf für Ihr Widerspruchsschreiben als Word-Dokument zur Verfügung. Betroffene ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen können das Dokument herunterladen, individuell anpassen und versenden.

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Maßnahmen, die Sie im Hinblick auf den Konnektor treffen sollten.

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