TI-Konnektor: Baumgärtner lädt zum Strategietreffen am 20. November ein

100 verwertbare Fragebögen hat MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner von Praxen bekommen, die Probleme mit dem TI-Konnektor haben – davon 40 aus Baden-Württemberg. „Das reicht für eine Musterklage“, stellt er fest. Diejenigen Mitglieder im Ländle, die an der Umfrage teilgenommen haben, lädt Baumgärtner am 20. November zu einem Strategietreffen ein. Dort wird die Klage vorbereitet und die Mitglieder können ihre juristischen und technischen Fragen stellen.

 

Beginn ist 19:30 Uhr in der MEDI-Geschäftsstelle
Industriestr. 2, Veranstaltungssaal 1.11 – 1. Etage
70565 Stuttgart

 

Eingeladen werden nur Mitglieder, die den Fragebogen zum Konnektor ausgefüllt an die MEDI-Geschäftsstelle geschickt haben. Wer das noch nachholen möchte, hat bis spätestens 19. November Gelegenheit dazu. „Wir richten uns bei dieser Veranstaltung wirklich nur an Kolleginnen und Kollegen, die schlechte Erfahrungen mit dem TI-Konnektor gemacht haben und die uns unsere Fragen beantwortet haben”, erklärt der MEDI-Vorsitzende, „unangemeldete Teilnehmer können wir leider nicht berücksichtigen.“

Da die bestehenden Probleme des Konnektors nach wie vor nicht gelöst sind, rät Baumgärtner von einer Installation weiter ab. Aktuell prüfen externe Fachleute den Konnektor auf Herz und Nieren oder besser gesagt auf Technik und Zertifizierung.

Zum jetzigen Zeitpunkt empfiehlt Baumgärtner:

  • Wer den Konnektor schon installiert hat, sollte unbedingt Widerspruch gegen den Honorarbescheid bei der KV einlegen, in dem die Kostenerstattung für das Gerät ausgewiesen ist. „Nur dann können Sie unter Umständen von einer Musterklage profitieren“, so der MEDI-Vorsitzende.
  • Wer nicht installiert hat, sollte abwarten. Wer aber die neue Bestellfrist Ende März 2019 nicht versäumen möchte, sollte mit seinem Softwarehersteller klären, bis wann er den Konnektor bestellen muss. Denn obwohl der Gesetzgeber den Praxen eine Frist setzt, haben noch nicht alle AIS-Anbieter Angebote zur Installation des Konnektors.
  • Lesen Sie sich die Verträge genau durch in Bezug auf die Haftung beim Datenschutz, falls die Technik für Probleme oder Pannen verantwortlich sein sollte. Wie ist das geregelt? Wie lange haftet der Hersteller oder der Softwareanbieter?

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1 Kommentar

  1. Roland Bausch

    Von mir an dieser Stelle der Hinweis, sich die AGB`s genauestens durchzulesen. Statt der üblichen 24 Monate Gewährleistung bedient sich die CGM, zumindest in meinem Vertrag, der Option, die Gewährleistung im gewerblichen Bereich auf 12 Monate zu reduzieren. Ganz abgesehen davon, wie schwierig es sein wird, nach Ablauf von 6 Monaten nachzuweisen, dass schon bei Auslieferung ein Fehler im Gerät war.

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