Home 5 Elektronische Patientenakte Risiken

Seit 1. Oktober 2025 wird die ePA bundesweit in den Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen eingesetzt. Praxen sind seitdem gesetzlich verpflichtet, die ePA zu befüllen. Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse nicht widersprochen haben, werden auch Ihre Gesundheitsdaten in Ihre ePA eingestellt. Damit werden Ihre persönlichen Daten einrichtungsübergreifend in einer Cloud abgelegt.

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Wir Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sehen die elektronische Patientenakte in der aktuellen Version kritisch und weisen Sie auf mögliche Risiken hin, auch wenn wir die Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich befürworten.

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie zu jedem Zeitpunkt der ePA bei Ihrer Krankenkasse per Brief widersprechen können. Sie erfahren dadurch keine Benachteiligung bei der Behandlung.

Sie haben die Option der ePA zu widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, Gebrauch von dieser Möglichkeit zu machen. Das kann jederzeit formlos bei Ihrer Krankenkasse geschehen. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Nachteile bei der Behandlung. Falls Sie nichts unternehmen und nicht widersprechen, wird Ihre elektronische Patientenakte automatisch befüllt.

Folgende Risiken sehen wir bei der elektronischen Patientenakte:

Gestörte Praxisabläufe: Bisher wurde die ePA im Praxisalltag nicht ausreichend getestet. Die geplante Testphase war aus unserer Sicht viel zu kurz. Es ist zu befürchten, dass es erneut zu erheblichen Verzögerungen im Praxisablauf kommen wird. Dadurch würden wir wertvolle Behandlungszeit verlieren, die ohnehin schon knapp bemessen ist.

Datensicherheit gefährdet: Die Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten sollen zentral gespeichert werden. Wie bekannt ist, werden immer wieder sensible Daten gehackt. Und: Es ist leicht möglich, aus pseudonymisierten Daten, Personen zu identifizieren, sodass eigene Gesundheitsdaten öffentlich werden können. Durch den Zugriff auf Ihre ePA und somit auf Ihre Befunde durch künftig mehr Personen, sehen wir unsere ärztliche Schweigepflicht gefährdet. Zur Erläuterung: Bei der neuen ePA geht es nicht um die gängigen Arztbriefe und Befunde, die wir mit Praxen austauschen, sondern um eine dauerhafte Speicherung Ihrer gesamten Gesundheitsdaten auf externen Servern.

Zugriff auf Gesundheitsdaten: Im Gesetz, das die ePA regelt, ist vorgesehen, dass auf Ihre pseudonymisierten Gesundheitsdaten von Dritten zugegriffen werden kann. Dies können beispielsweise Forschungseinrichtungen oder Firmen sein. Dieser Zugriff ist dann nicht nur in Deutschland möglich, sondern auch international. Es wird kaum transparent sein, wer Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten hat.

Für uns Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten höchste Priorität! Wie Sie sehen, gibt es derzeit von unserer Seite noch erhebliche Bedenken gegen die jetzige Einführung der ePA, ihre Praktikabilität im Praxisalltag und die Sicherheit Ihrer Daten. In diesem Zusammenhang können wir für die mit der Einführung der ePA zusammenhängenden Risiken selbstverständlich keine Haftung übernehmen.

Sie haben Fragen zur ePA-Aufklärungskampagne?

Ansprechpartnerin:

Jill Sayer

Tel.:  0711 806079-219 E-Mail: pressestelle@medi-verbund.de

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