Apothekenreform: Ärzteverband MEDI fordert Dispensierrecht und Entlastung der Praxen – statt Kompetenzen zu verlagern

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die politischen Pläne, Apotheken im Rahmen der geplanten Apothekenreform deutlich mehr Befugnisse zu übertragen. Aus Sicht von MEDI brauchen Arztpraxen vor allem Entlastung durch Bürokratieabbau, die Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung – statt einer Verschiebung medizinischer Kompetenzen. Zusätzlich fordert der Verband das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst, um die Handlungsfähigkeit zu stärken und die Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern.

Laut dem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten „Fahrplan für Reformen im Apothekenwesen“ soll es Apotheken künftig erlaubt sein, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abzugeben.

„Es kann nicht sein, dass Apotheken künftig eigenverantwortlich Medikamente verordnen und damit einen wesentlichen Teil ärztlicher Behandlung übernehmen – ohne die Patientinnen und Patienten sowie deren medizinischen Befunde zu kennen. Das ist vielleicht gut gemeint, entlastet aber weder die Praxen noch verbessert es die Versorgung“, betont Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg e. V. und niedergelassener Kardiologe.

Stattdessen fordert MEDI das Dispensierrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst und Notdienst. „Mit einem Dispensierrecht könnten wir unsere Patientinnen und Patienten schneller und direkter versorgen – insbesondere in ländlichen Regionen. Gleichzeitig würden wir die Apotheken entlasten. Das wäre eine sinnvolle und praxisnahe Kompetenzverlagerung“, so Smetak weiter.

Dr. Stefan Reschke, stellvertretender Sprecher des Nachwuchsprogramms Young MEDI und niedergelassener Hausarzt, ergänzt: „Viele Medikamente sind derzeit gar nicht lieferbar. Das führt zu ständigem Abstimmungsaufwand mit Apotheken und Patientinnen und Patienten. Ein Dispensierrecht für uns Ärztinnen und Ärzte würde die Prozesse deutlich vereinfachen. Wenn Apotheken künftig Medikamente verordnen dürfen, muss im Gegenzug auch das Dispensierrecht für Praxen gelten. Das darf keine Einbahnstraße sein.“

Zur dringend nötigen Entlastung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten fordert der Ärzteverband zudem einen massiven Bürokratieabbau, die fachübergreifende Entbudgetierung sowie eine effizientere Digitalisierung – statt medizinische Kompetenzen zu verschieben.

Auch die vom BMG geplanten Regelungen zum Impfen mit Totimpfstoffen in Apotheken sowie die Ausweitung präventiver Angebote – etwa zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen – lehnt MEDI entschieden ab.

„Prävention gehört in die Arztpraxen – denn nur dort sind medizinische Einordnung, fundierte Diagnostik und eine gezielte Therapie möglich. Zudem sind Apotheken bei möglichen Impfkomplikationen nicht in der Lage, adäquat zu reagieren. Ich kann niemandem empfehlen, sich in der Apotheke impfen zu lassen“, warnt Smetak.

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