Wenn der Chef oder die Chefin plötzlich krank wird …

27. April 2020

Nur mal angenommen, Sie wären gestern mit Halsschmerzen, Fieber und Atemnot aufgewacht. Oder ein Unfall hätte Sie direkt auf die Intensivstation befördert. Zahllose weitere Notfälle sind vorstellbar – von Babyblues über Bandscheibe bis Burnout. Würde in so einem Fall in Ihrer Praxis das Chaos regieren?

Natürlich kann jemand bestellten Patienten absagen, ein “Wegen-Krankheit-geschlossen”-Schild aufhängen und hoffen, dass bald wieder alles in Ordnung ist. Nur: Wie geht es weiter, wenn das nicht der Fall ist? Hilfreich wäre eine Art Erste-Hilfe-Ordner (Pappe oder PC – Hauptsache, gut gepflegt!) mit den wichtigsten Informationen für diese Art von Notfall.

Ansprechpartner:
Wer muss über den Ausfall des Praxisinhabers informiert werden? LÄK, KV, Steuerberater – noch jemand? Eine aktuelle Liste oder Datei der wichtigsten Ansprechpartner mit Namen, Kontaktdaten, und Funktionen (KV, Steuerberater, evtl. Rechtsanwalt oder Versicherungsmakler) spart Zeit.

Vertretung:
In welchen Fällen soll eine Vertretung organisiert werden? Für welchen ungefähren Zeitraum macht das Sinn? Gibt es jemanden, der eventuell eine Vertretung übernehmen könnte, beispielsweise ein ehemaliger Assistent oder der ehemalige Praxisinhaber? Gibt es befreundete Kolleginnen oder Kollegen, die im Zweifelsfall einspringen oder beratend unterstützen können?

Finanzen:
Wer ist bankbevollmächtigt für die Praxiskonten? Privatkonten? Zahlung der Gehälter? Steuern? Sozialabgaben? Ist ein Gespräch mit der Bank nötig? Welche Mitarbeiter sind in der Lage, Vorarbeiten für KV- und Privatabrechnungen zu übernehmen?

Versicherungen:
Welche Versicherungen müssen über die krankheitsbedingte Abwesenheit informiert werden: Krankenversicherung? Krankentageversicherung? Krankenhaustagegeldversicherung? Unfallversicherung?

Corona und Versicherung
Gut zu wissen, dass die HDI-Versicherungen das Coronavirus in die Liste der Krankheiten aufgenommen hat, die im Rahmen der gewerblichen Betriebsschließungsversicherung genannt sind. Behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund des neuartigen Coronavirus sind folglich mitversichert.

Ebenfalls wichtig ist eine Entscheidung von Versicherungen wie DÄV und HDI, die Quarantäne-Zeiten betrifft. Wenn Sie aus diesem Grund einen Praxisvertreter oder anderes medizinisches Personal einstellen, besteht für diese Versicherungsschutz innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI Versicherung AG. Aber findet man überhaupt einen Praxisvertreter? Die Nachfrage nach Vertretungsärzten ist groß, nicht nur Kliniken suchen intensiv nach Personal. Vermittlungsagenturen raten dazu, im privaten Bereich nach Lösungen zu suchen.

Die beste Lösung: Bleiben Sie gesund!

Ruth Auschra

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