Risiken der elektronischen Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte ist gestartet. Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse nicht widersprochen haben, ist Ihre ePA angelegt. Ab 1. Oktober 2025 wird die ePA bundesweit in den Arztpraxen und psychotherapeutischen Praxen eingesetzt. Praxen sind ab Oktober verpflichtet, die ePA zu befüllen. Damit werden Ihre persönlichen Gesundheitsdaten einrichtungsübergreifend in einer Cloud abgelegt.

MEDI Baden-Württemberg e. V.
70565 Stuttgart
Tel.: 0711 80 60 79-219
Fax.: 0711 80 60 79-7219
pressestelle@medi-verbund.de
Wir Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sehen die elektronische Patientenakte in der aktuellen Version kritisch und weisen Sie auf mögliche Risiken hin, auch wenn wir die Digitalisierung im Gesundheitswesen grundsätzlich befürworten.
Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie zu jedem Zeitpunkt der ePA bei Ihrer Krankenkasse per Brief widersprechen können. Sie erfahren dadurch keine Benachteiligung bei der Behandlung.
Risiken der ePA:
-
- Datensicherheit gefährdet: Ihre Gesundheitsdaten werden zentral in einer Cloud gespeichert. Sensible Daten werden leider immer wieder gehackt. Der Chaos Computer Club hatte in der Vergangenheit wiederholt auf Sicherheitslücken bei der ePA hingewiesen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. warnte zusammen mit mit anderen Institutionen und Verbänden vor Sicherheitsrisiken in einem offenen Brief. Zudem ist es möglich, pseudonymisierte Daten zu entschlüsseln, sodass eigene Gesundheitsdaten transparent werden. Bitte beachten Sie: Bei der ePA geht es nicht um die Arztbriefe und Befunde, die wir mit Praxen austauschen, sondern um eine dauerhafte Speicherung Ihrer gesamten Gesundheitsdaten auf externen Servern.
- Schweigepflicht gefährdet: Durch den Zugriff auf Ihre ePA durch künftig immer mehr Personen – wie beispielsweise Mitarbeitende in Apotheken – und mögliche Sicherheitslücken sehen wir unsere ärztliche Schweigepflicht gefährdet. Wir übernehmen dafür keine Haftung. Zudem ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass auf Ihre pseudonymisierten Gesundheitsdaten von Dritten in Zukunft zugegriffen werden kann. Das können Forschungseinrichtungen oder Firmen, wie beispielsweise Google, Meta oder OpenAI sein. Es wird dann nicht mehr transparent sein, wer Zugriff auf Ihre Daten hat. Für uns haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten oberste Priorität!
- Praxisabläufe gefährdet: Bisher wurde die ePA im Praxisalltag nicht ausreichend getestet. Die Testphase war zu kurz. Wir befürchten erhebliche Verzögerungen der Praxisabläufe. Dadurch würden wir Behandlungszeit verlieren, die ohnehin knapp bemessen ist.
Unsere Bitte: Überprüfen Sie, ob Sie die möglichen Risiken der ePA akzeptieren oder der ePA zum aktuellen Zeitpunkt widersprechen möchten.
Sie haben Fragen zur ePA-Aufklärungskampagne?
MEDI-Mitgliedsflyer
Laden Sie hier den MEDI-Mitgliedsflyer herunter!
