Datenschutzverletzung beim TI-Konnektor bestätigt Position von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg

Die Verbände unterstützen die Klagen von Ärztinnen und Ärzten, die sich gegen die Installationspflicht beim Telematikinfrastruktur-Konnektor wenden. In erster Instanz wurde im Januar eine Klage abgewiesen. Nach dem jetzt bekanntgewordenen Datenschutzvorfall bekräftigen die Verbände ihre Absicht, eine höhergerichtliche Klärung herbeizuführen.

Wie durch eine aktuelle Veröffentlichung des Computermagazins „c´t“ bekannt wurde, werden von einigen TI-Konnektoren entgegen den Vorgaben der Konnektor-Spezifikationen der gematik bei fehlgeschlagenen Versichertenstammdatenabfragen personenbezogene Daten im Konnektor abgespeichert. Über ein Zusammenführen der Daten lässt sich herausfinden, welcher Patient oder welche Patientin wann bei welcher Ärztin oder welchem Arzt war.

Medienberichten zufolge hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Datenschutzverletzung nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung festgestellt. Gleichzeitig ist er der Auffassung, dass verantwortlich dafür – aufgrund der Rechtslage nach dem Patientendatenschutzgesetz – diejenigen seien, welche die Konnektoren nutzen, also insbesondere die Arztpraxen.

MEDI-Vorstandsvorsitzender und Klageführer Dr. Werner Baumgärtner erklärt, dass „damit genau die Situation eingetreten ist, der wir mit unseren Klagen entgegentreten wollten. Jetzt steht konkret eine Haftung für etwas im Raum, was die Arztpraxen einfach nicht prüfen können. Es kann nicht zu den Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte gehören, bei der Inbetriebnahme eines Konnektors zu überprüfen, was in den Konnektoren geschieht. Es wäre Aufgabe der gematik gewesen, bei der Zulassung der Konnektoren die unzulässige Datenspeicherung zu erkennen. Und eine Datenschutzverletzung bei den Abläufen in der TI ist jetzt offiziell festgestellt geworden. Umso notwendiger ist es jetzt, dass die nächste Instanz schnell über unsere Berufung entscheidet.“

Ende Januar ist die Klage in erster Instanz vom Sozialgericht Stuttgart abgewiesen worden. Mittlerweile wurde Berufung eingelegt.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

MEDI und vdek unterzeichnen gemeinsame Erklärung für eine starke ambulante Versorgung

Mit einer Protestaktion hatte der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. vor einigen Wochen auf die Forderungen des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) für die ambulante Versorgung vom vergangenen Januar reagiert. In einem konstruktiven Gespräch haben sich jetzt beide Verbände auf Ziele geeinigt und sie in einer gemeinsamen Erklärung unterzeichnet.

Deutscher Ärztetag: MEDI plant gemeinsam mit weiteren Ärzteverbänden große Protestaktion

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. planen gemeinsam mit weiteren Ärzteverbänden eine große Protestaktion zum Auftakt des 128. Deutschen Ärztetags am 7. Mai 2024 um neun Uhr vor der Rheingoldhalle in Mainz. Laut Ärzteverbände wolle man die große mediale Aufmerksamkeit der Veranstaltung nutzen, um auf die prekäre Situation der ambulanten Versorgung und der Kliniken hinzuweisen.

„Ohne Selektivverträge könnten wir als Praxis nicht überleben“

Die Allgemeinmedizinerin Dr. Christine Blum vertritt als Beisitzerin im Vorstand von MEDI Baden-Württemberg e. V. die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte. Sie hat sich von der Orthopädie und Unfallchirurgie verabschiedet, um die Hausarztpraxis ihres Vaters zu übernehmen – und kann sich nun keine andere Art zu arbeiten mehr vorstellen.