Infoschreiben vom 28.05.2019

Abfrage vertragsspezifischer Fortbildungen und Qualitätszirkel in 2018

Das Orthopädiemodulenthält als eine Teilnahmevoraussetzung die Erfüllung der Fortbildungspflichten nach § 95dSGB V sowie die Teilnahme an jährlich zwei zertifizierten Kursen/Fortbildungen mit mindestens 8 Fortbildungspunkten zur Diagnostik und Behandlungder Krankheitsbilder der jeweiligen Fachgruppen. Außerdem ist die Teilnahme an mindestens einem strukturierten Qualitätszirkel je vollendetem Halbjahr zu von den Vertragspartnern definierten Themen erforderlich.