Infoschreiben vom 23.01.2026

Betreff: Umgang mit Hybrid-DRG im Selektivvertrag 

wir möchten Sie über eine wichtige Regelung zur Abrechnung von Hybrid-DRG informieren.
Aktuell können Leistungen nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) aufgrund gesetzlicher Vorgabe nicht über die
Facharztverträge Kardiologie AOK, Bosch BKK und BKK LV Süd abgerechnet werden….